Kfz-Steuer Elektroauto, Hybridauto, Erdgasauto
 

Kfz Steuer für Fahrzeuge mit
Erdgas-, Biogas-, Hybrid- und Elektroantrieb


Hier finden Sie Kfz Steuer Berechnung für Gasautos und Fahrzeuge mit Elektro- und Hybridantrieb.
Bei Verwendung alternativer Kraftstoffe (zum Beispiel Rapsöl, Biogas, Autogas oder Erdgas) gelten die entsprechenden Steuersätze für Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotoren. Die Steuerhöhe für Diesel- oder Benzinautos sowie für Autogas- bzw. CNG-Autos wird anhand des Hubraums und CO2-Ausstoßes berechnet. Weiter reichende Begünstigungen gibt es nicht.
Autogas ist nicht mit Erdgas (CNG "Compressed Natural Gas") zu verwechseln, das ebenfalls als alternativer Kraftstoff für Pkw angeboten wird.
Autogasfahrzeuge können kein Erdgas tanken und Erdgasfahrzeuge können kein Autogas tanken.

Was kostet ein Auto mit Gas an Steuern?
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz, kurz KraftStG, sieht abhängig von der Fahrzeugart unterschiedliche Steuersätze vor. Als Antriebsart wird bei einem Autogas- bzw. Erdgasauto immer ein Fahrzeug mit Diesel- oder Ottomotor zugrunde gelegt. Für Neuzulassungen ab Januar 2021 wird der CO2-Anteil stufenweise berechnet. Seit 2021 werden derjenige belohnt, dessen Fahrzeuge einen geringeren CO2-Emissionswert aufweisen.

Nachfolgende Parameter sind für die Kfz-Steuerberechnung neben dem Datum der Erstzulassung entscheidend:
  • Antriebsart (Ottomotor, Dieselmotor, Wankelmotor)
  • Hubraum in ccm
  • CO2-Wert

Was kostet ein Elektroauto an Steuern?
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht für reine E-Fahrzeuge eine befristete Steuerbefreiung vor. Ein E-Fahrzeug ist ein Pkw, der ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben wird, der überwiegend oder ganz aus einem mechanischen oder elektrochemischen Energiespeicher oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern (wasserstoffbetriebe Brennstoffzellen) versorgt wird. Nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gelten Hybridfahrzeuge, die neben einem E-Motor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, sowie E-Mobile, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweiten-Verlängerer ausgestattet sind, die sog. Range-Extender-Fahrzeuge. Diese Kraftfahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 und dem 31. Dezember 2025 gemäß Paragraf 3d Abs. 1 des KraftStG. Die Kfz-Steuerbefreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

Für jedes Fahrzeug wird die Steuerbefreiung nur einmal gewährt. Sollte die Befreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen sein, wird sie dem neuen Halter für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
Keine Auswirkungen auf die Kfz Steuer Befreiung haben die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums und die Zeiten der Außer-Betriebsetzung. Dasselbe gilt auch für Brennstoffzellenfahrzeuge.

Nach Ablauf der Steuerbefreiung ermäßigt sich die Kraftfahrzeugsteuer. Die Steuer wird auf die Hälfte des stufenweise ermittelten Betrags ermäßigt. (Rechtsquelle § 3 d, 9 Abs. 2 KraftStG).

Die Berechnung der Jahressteuer erfolgt für E-Fahrzeuge nach dem sogenannten Staffelsteuersatz.
Es gelten folgende Steuersätze je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht:
  • bis 2000 kg: 11,25 Euro
  • über 2000 kg bis 3000 kg: 12,02 Euro
  • über 3000 kg bis 3500 kg: 12,78 Euro
Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der Erstzulassung gewährt und ist gültig für E-Fahrzeuge aller Fahrzeugklassen:
  • mit Erstzulassung in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 für bis zu 10 Jahre.
  • Die Steuerbefreiung mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 galt für 5 Jahre beschränkt auf Elektro-Pkw gemäß Paragraph 18 Abs. 4b KraftStG.
Auch nachträglich auf Elektroantrieb umgerüstete Kfz werden steuerlich gefördert:
Das im November 2016 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr fördert Umrüstfahrzeuge, wenn diese bestimmte technische Umrüstungen einhalten. In der Zeit vom 18. Mai 2016 bis 31. Dezember 2025 nachträglich zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstete Fahrzeuge werden, unabhängig vom Datum der Erstzulassung, ebenfalls für bis zu 10 Jahren von der Kfz Steuer befreit (längstens bis 31. Dezember 2030). In diesen Fällen beginnt die Steuerbefreiung an dem Tag, an dem die Zulassungsbehörde die Voraussetzungen feststellt (Tag der Umrüstung).

Steuervorteile von Biokraftstoffen:
Die Bundesregierung hat die Steuervorteile von Biokraftstoffen im Allgemeinen fortgesetzt.
Die Steuerermäßigung für Flüssiggas bzw. Autogas (Liquefied Petrol Gas, LPG) wurde bis 31. März 2024 und für komprimiertes Erdgas als Kraftstoff (Compressed Natural Gas, CNG ) bis Ende 2026 verlängert.
Rückblick zu Steuervorteilen für Gasfahrzeuge:
Bereits im Februar 2017 sollte laut dem Beschluss des Bundeskabinetts Erdgas als Kraftstoff bis 2026 steuerlich vergünstigt bleiben. Die damalige Regelung für Flüssig-Erdgas (LNG) und komprimiertes Erdgas (CNG) war zunächst bis 2018 befristet und die Steuerbegünstigung sollte in den letzten 3 Jahren stufenweise zurückgefahren werden. Der ermäßigte Steuersatz für das Autogas (LPG) sollte nach den Plänen des Bundeskabinetts 2019 gestrichen werden. Der Bundesrat wollte jedoch die Steuerbegünstigung für Autogas beibehalten und hatte sich bereits Anfang April 2017 für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigung für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen.
Bitte beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

Weitere nützliche Infos finden Sie hier:
Das Ende der E-Auto-Förderung - Die staatliche Förderung für Elektroautos ist gestrichen worden. Wer bis zum 17. Dezember 2023 noch keinen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt hatte, geht leer aus.

Rückblick:
Steht die Förderung von Plug-in-Hybridmodellen durch die Elektro-Kaufprämie unmittelbar vor dem Aus? - Den staatlichen Zuschuss für Plug-in-Hybridautos soll es nach Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nur noch bis 31. Dezember 2022 geben. Die Förderung soll ab 2023 umgestaltet werden. Es sollen nur noch Fahrzeuge mit nachweislich positivem Klimaschutzeffekt einen Kaufbonus erhalten.
Förderung Hybridauto – Wenn man die Umweltprämie für ein Hybridfahrzeug beantragen möchte, sollte man sich vorher informieren, ob das Auto eine Förderung erhält. 2022 müssen Plug-in-Hybrid-Modelle statt den bisherigen 40 Kilometern, eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen oder höchstens 50 g CO2/km ausstoßen, um die Förderung zu erhalten.
Anfang 2021 kommt der Kia Sorento an die Steckdose - Nach dem Hybrid-Benziner und dem Diesel im Oktober bringt der Automobilhersteller Kia Anfang 2021 den Sorento als Plug-in-Hybrid auf den Markt.
Lastwagen mit Gasmotor - Am 06. Mai 2020 hat der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags die Verlängerung der Mautbefreiung für Erdgas-Lastkraftwagen um 3 weitere Jahre beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen der dann bis 31. Dezember 2023 geltenden Regelung noch zustimmen. Die Mautbefreiung gilt für CNG (Compressed natural Gas), verflüssigtes Erdgas (LNG) und für Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht.
Bundesregierung will 2020 Zuschüsse für Elektro- und Hybridautos erhöhen - Der aktuelle Zuschuss für E-Autos soll um 2.000 Euro und für Plug-in-Hybride um 1.500 Euro steigen. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 bis maximal 65.000 Euro ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein elektrische und eine Prämie von 3.750 Euro für PHEV-Fahrzeuge geplant.
Firmenwagen mit Elektroantrieb werden geringer versteuert - Gemäß der Entscheidung des Bundesrates vom 23. November 2018 werden Dienstwagen mit E-Antrieb zukünftig steuerlich mehr begünstigt. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge und vollelektrische Fahrzeuge, die vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 gekauft oder geleast werden, gilt nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage.
Wertverlust Elektroauto - Das Marktforschungsinstitut Schwacke und das Fachmagazin "Auto Bild" ermittelten zum 15. Mal wertstabile Autos. Laut den Berechnungen hat den prognostizierten höchsten Restwert in Prozent in der Kategorie Elektroautos der Hyundai Ioniq Elektro.
Die Steuerermäßigung für Erdgas und Biomethan als Kraftstoff soll bis Ende 2026 verlängert werden
Der Steuervorteil für Autogasfahrzeuge soll früher sterben
Flüssiggas soll weiterhin bis 2021 und Erdgas bis 2024 steuerlich unterstützt werden
Bund will eine Förderung von Plug-in-Hybridfahrzeuge und Elektroautos bis maximal 2019
Änderungsverordnung des EmoG, gültig seit 29. September 2015
Elektromobilitätsgesetz, kurz EmoG, gültig seit 06. März 2015
Neue Bundesregierung soll Elektroautos stärker fördern
Regierungspläne für Erdgasfahrzeuge



Interessante Tipps und Infos zum Thema Kfz Steuer, Gas-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge:
CO2-Steuer auf Kraftstoffe - 2024 wird die sogenannte CO2-Steuer auf Kraftstoffe weiter steigen. Die Bundesregierung hat im August 2023 beschlossen, den geltenden Festpreis für die CO2-Emissionen von 30 Euro auf 40 Euro pro Tonne zu erhöhen.

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Beschlossene Prämie für Elektrofahrzeuge - Die von der Bundesregierung für Januar 2020 in Aussicht gestellte und beschlossene Erhöhung des Umweltbonus für Elektroautos ist noch nicht in Kraft getreten. Der Automobilhersteller Kia will nicht länger warten und bietet bereits jetzt die neue Kaufprämie für E-Autos in der vom Gesetzgeber geplanten Höhe.
Bundeskabinett billigt Klimapaket - Zu den vielen Maßnahmen zählen unter anderem zusätzliche finanzielle Anreize, um dem E-Auto zum Durchbruch zu verhelfen. Der Förderzeitraum soll nach den Plänen des Klimakabinetts von Ende 2020 bis 2030 verlängert werden. Ferner soll die Kfz-Steuer grundlegend reformiert werden und in Zukunft stärker von den CO2-Emissionen abhängig sein. Nach wie vor sind batterie-elektrisch angetriebene Autos zehn Jahre lang von der PKW-Steuer befreit.
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