Steuer mit Benzinmotor
 

Steuertabelle - Kfz Steuer für Fahrzeuge mit Benzinmotor


Kfz-Steuer Berechnung für Benziner. Hier finden Sie die Pkw-Steuertabelle für Benzinfahrzeuge mit Angabe von Emissionsgruppe, Schlüsselnummer, Steuersatz und Gültigkeit.
Seit 01.Januar 2021 gilt ein neuer Steuertarif. Die Steuerreform betrifft nur Autos, die nach dem 01.01.2021 erstmalig zugelassen werden.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Benzinfahrzeuge?
Für Benziner, die nach dem 01.07.2009 erstmals zugelassen worden sind, ist je angefangene 100 ccm Hubraum 2,00 Euro zu zahlen. Hinzu kommt ein Zusatzbetrag von 2 Euro je Gramm CO2-Ausstoß über den Freibetrag von 95 Gramm pro Kilometer.
Für Benziner, die nach dem 31.12.2020 erstmals zugelassen worden sind, ist je angefangene 100 ccm Hubraum 2,00 Euro zu zahlen. Hinzu kommt ein stufenweiser Zusatzbetrag von 2,00 Euro, 2,20 Euro, 2,50 Euro, 2,90 Euro, 3,40 Euro und 4,00 Euro je Gramm CO2-Ausstoß über dem Freibetrag von 95 Gramm pro Kilometer.

Im Überblick zwei Berechnungsbeispiele:
Zahlte man für ein Fahrzeug mit Ottomotor bei Erstzulassung im Jahr 2020 mit 1497ccm Hubraum und einem CO2-Ausstoß von 140 Gramm pro Kilometer 120 Euro Steuern, so erhöht sich die Autosteuer bei Erstzulassung im Jahr 2021 um 6 Euro.
Hubraum: CO2-Ausstoß: Pkw-Steuer 2021: Pkw-Steuer 2020:
1497 ccm 140 Gramm / km 126,00 Euro 120,00 Euro
1497 ccm 110 Gramm / km 60,00 Euro 60,00 Euro

Was kostet ein Benziner an Steuern?
Die Kfz-Steuer wird mittels CO2-Ausstoß und Hubraum errechnet.
Den CO2-Wert können Sie im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I ersehen.
Den Hubraum können Sie im Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I ersehen.
Die Schlüsselnummer können Sie im Feld 14.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersehen.


Im Überblick die Kfz Steuer-Tabelle für Benziner mit Abgasnorm Euro 6, 5, 4, 3, 2 und 1 sowie für nicht schadstoffarme Autos:
Emissions­gruppe Schlüssel­-Nr. in den
Fahrzeug­papieren
Geltungs­dauer Steuersatz je
angefangene
100 cm³ in Euro
Euro 6 36N0 bis 36Y0
Benziner: 6,75
Diesel:  15,44
Euro 5 35A0 bis 35M0
Benziner: 6,75
Diesel:  15,44
Euro 4 30-33, 36-48, 53-70, 72-75 bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
5,11
6,75
Vom 01. April 2007 bis 31. März 2011 wurde die KFZ-Steuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 01. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum erhöht. Dies galt auch für Fahrzeuge der Euro-4-Abgasnorm, sofern diese nicht den Partikelgrenzwert der Euro-5-Norm einhielten.
Euro 3,
3-Liter Auto
30-33, 36-48, 53-70 bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
5,11
6,75
Euro 2 25 - 27, 35,
49 - 52, 71
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
6,14
7,36
Euro-1 und
vergleichbare
01, 02, 03 (1) (2) (3) , 04 (3) ,
09 (3) , 11-14, 16, 18,
21, 22, 28, 29, 34, 77
bis 31.12.2004
ab 01.01.2005
10,84
15,13
nicht schadstoffarme
PKW, die bei Ozonalarm
fahren dürfen
10 (3) , 15 (3) , 17,
19, 20, 23, 24
bis 31.12.2004
ab 01.01.2005
15,13
21,07
nicht schadstoffarme
PKW, die bei Ozonalarm
nicht fahren dürfen
03, 04, 05, 09 bis 31.12.2004
ab 01.01.2005
21,07
25,36
übrige PKW 00, 05, 06, 07,
08, 10, 15, 88

25,36

  1. Für PKW mit einem Hubraum von mehr als 2000 cm³ gilt diese Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern sie vor dem 26.07.1995 zugewiesen wurde.
  2. Hat das Fahrzeug einen Hubraum von 1400cm³ bis 2000 cm³, hat der Fahrzeughalter die Möglichkeit, durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen, ob eine der im Anhang zu § 40c Abs. 1 BlmSchG unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), 2.2.2 (Anhang III A der RL 70/220/EWG) oder 2.2.4 (RL 91/441/ EWG) genannt Anforderung erfüllt. Die Herstellerbescheinigung ist der Zulassungsstelle zur Änderung der Fahrzeugpapiere und dadurch zur automatischen Änderung des Steuerbescheids vorzulegen. In diesem Fall kommen die genannten Steuersätze (bis 31.12.2000: 18,97) zur Anwendung. Die Anforderungen gelten bei nachträglich durch technische Maßnahmen in ihrem Abgasverhalten verbesserten Kraftfahrzeugen auch dann als erfüllt, wenn die Einhaltung der Auspuffemissionsgrenzwerte einer der vorgenannten Vorschriften durch den Hersteller bescheinigt worden ist. Da Anlagen XXV StVZO nur für Fahrzeuge mit einem Hubraum gleich oder mehr als 1400 cm³ gilt, findet Nr. 2.2.3 des Anhangs zu § 40c Abs. 1 BlmSchG keine Anwendung, da die dort genannte RL 89/458/EWG nur für Fahrzeuge mit einem Hubraum von weniger als 1400 cm³ gilt.
  3. Wenn Fahrzeuge mit Ottomotor nachweislich vor dem 26.07.1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sind, werden sie bis 31.12.2000 mit dem Steuersatz 6,75 Euro (Schlüsselnummern 03, 04 und 09) oder 11,04 Euro (Schlüsselnummer 10 und 15) besteuert. Ansonsten sind bis 31.12.2000 die Steuersätze 16,97 Euro oder 21,27 Euro anzuwenden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein untern Ziffer 5 Antriebsart "OTTO/GKAT" und die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist dem gleichwertig. Bei älteren Kraftfahrzeugen, die mit einem GKAT ausgerüstet sind, sollten gegebenenfalls die Angaben im Fahrzeugbrief und -schein von der Zulassungsstelle entsprechend geändert werden. Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor werden bis 31.12.2000 mit 29,19 Euro (Schlüsselnummer 03, 04 und 09) oder 33,49 Euro (Schlüsselnummer 10 und 15) besteuert. Ist bei Schlüsselnummer 03 einer der in vorgenannter Fußnote 1 bis 3 genannten Voraussetzungen erfüllt, wird bis 31.12.2000 der Steuersatz 6,75/ 18,97 Euro angewendet.
  4. Gilt nur für Fahrzeuge, die vor dem 01.10.1986 erstmals zugelassen und vor dem 01.01.1988 als bedingt schadstoffarm Stufe A anerkannt wurden.
  5. Seit 01. März 2007 gilt in Deutschland die "Plakettenverordnung" - die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge - in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe; Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um bei zu hohen Feinstaubbelastungen Fahrverbote aussprechen und umsetzen zu können. Besonders gekennzeichnete Verbotszonen dürfen dann nur durch Kraftfahrzeuge mit einer entsprechenden Zulassung befahren werden.
Bitte beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.

Beschluss der neuen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Autos
Das Europäische Parlament hat die neue Emissionsklasse Euro 6 Norm wie folgt festgelegt:
  • seit 01.09.2014 bei der Typprüfung
  • seit 01.09.2015 bei der Erstzulassung
  • letztes Zulassungsdatum 31. August 2018
Bereits gültig sind die Schadstoffklassen Euro 1, Euro 2, Euro 3, Euro 4, Euro 5 und Euro 6. Die Schadstoffklasse Euro 7 für PKWs könnte 2025 kommen.
Seit September 2018 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge die Schadstoffklasse Euro 6c, seit September 2019 die Euronorm 6d-TEMP-EVAP und ab Januar 2021 die Euro 6d erfüllen

Wann kommt die Euronorm 7?
Die EU will die CO2-Grenzwerte verschärfen. Wann die Euro-7-Norm eingeführt wird, ist noch nicht endgültig geklärt. Die EU-Kommission verhandelt derzeit noch über den Einführungszeitpunkt. Es könnte davon ausgegangen werden, dass die neue Abgasnorm für Neufahrzeuge ab dem Jahr 2025 verpflichtend wird.

Vergleich zwischen der Euronorm 5 und 6
Im Vergleich zur Abgasnorm Euro 5 sinkt bei Euro 6:
  • die Stickoxid-Ausstoß-Grenze bei Diesel-Motoren um 50 % auf 80 Milligramm pro Kilometer
  • die Partikelemission auf 4,5 Milligramm pro Kilometer
  • und bei Benzin-Motoren sinkt der Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer


Interessante Berichte zum Thema Pkw Steuer und Benziner:
Euronorm 6e ab September 2024 – Im Rahmen der bestehenden Euro-6-Norm wurden die Regeln für die Übereinstimmung von Emissionswerten mit den geltenden RDE-Vorgaben (RDE = Real Drive Emissions) angepasst. Die Abgasnorm 6e wird für alle Erstzulassungen ab dem 01. September 2024 verpflichtend. Autos, die diese Anforderungen erfüllen, erhalten in den Zulassungsdokumenten den Eintrag "Euro 6e" mit der Emissionsschlüsselnummer "36EA".

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