Auto und Verkehr 2018
 

Neue Vorschriften ab 2018:
Das ändert sich für Autobesitzer und Autofahrer


Für Autofahrer und Fahrzeughalter hält das Autofahrerjahr 2018 wieder einige Gesetzesänderungen bereit. Wichtige Neuerungen für Autobesitzer sind z. B. höhere Kfz-Steuer, neuer Testzyklus WLTP, Endrohrmessung, AU, eCall-Pflicht.
Das Jahr 2018 bringt einige Neuerungen für Autobesitzer und Autofahrer. Mit eine der wichtigsten Änderungen 2018 ist das neue Testverfahren WLTP, das im Hinblick auf die Kfz-Steuer große Auswirkungen auf die Fahrzeughalter haben wird, aber auch in Sachen Winterbereifung und Abgasuntersuchung tut sich was.

Neuberechnung der Autosteuer - Bemessung der CO2-bezogenen Kfz-Steuer für PKWs mit Verbrennungsmotoren
Der neue Verbrauchszyklus WLTP ("Worldwide harmonized Light Vehicle Test Procedures") ersetzt ab September 2018 den alten NEFZ-Zyklus. Den 01. September sieht das 6. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anlehnung an das Verkehrsrecht als einheitlichen Stichtag zur Anwendung der nach dem Prüfzyklus WLTP ermittelten realitätsnäheren CO2-Werte für die Kfz-Steuer vor. Betroffen sind nur erstmals zugelassene PKWs. Ab September 2019 werden Prüfungen nach dem WLTP-Verfahren ergänzt durch den RDE ("Real Driving Emissions") Test.

Abgasuntersuchung, kurz AU
Bei der Abgasuntersuchung wird ab Januar 2018 die Endrohrmessung bei allen Kraftfahrzeugen Pflicht, damit steigen auch die Kosten für die Hauptuntersuchung. Bisher wurde die Messung über die On-Board-Diagnose, kurz OBD, durchgeführt.

eCall für Neuwagen
Der Einbau eines eCall-Systems ist ab April 2018 bei Neuwagen verpflichtend. Das eCall-System setzt, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, automatisch einen Notruf an die europäische Notrufnummer 112 ab und übermittelt die genaue Position (Standort und Zeitpunkt des Unfalls) an die nächste Rettungsleitstelle.

"Alpine"-Symbol wird zum Qualitätssiegel für Winterreifen
Ab Januar 2018 müssen neue Winterreifen mit dem sogenannten "Alpine"-Symbol gekennzeichnet sein. Wer 2018 Winterreifen kauft, die nicht das dreigezackte Bergpiktogramm mit Schneeflocke tragen, sollten auf das Herstellungsdatum achten, denn die obligatorische M+S-Kennzeichnung reicht hier nicht mehr aus. Vorhandene Reifen müssen jedoch nicht gleich ausgetauscht werden, da "M+S-Reifen" bis zum Herstellungsdatum 31.12.2017 noch bis 30.09.2024 verwendet werden können.



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