Auto und Verkehr 2014
 

Auto und Verkehr - Das bringt das Autofahrerjahr 2014


Das Jahr 2014 bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Bereich Auto und Verkehr. Dazu zählen unter anderem neue Bußgelder, Grenzwert-Reduzierung bei der Kfz Steuer Berechnung, Wegfall der Steuerbefreiung, Warnwestenpflicht, Reifendruckkontrolle und vieles mehr.
In unserer Übersicht finden Sie die wichtigsten Änderungen und Neuerungen im Straßenverkehrsrecht 2014:

Neues für Autofahrer und Autobesitzer:

Kfz Steuer wird teurer
Für alle Autos, die ab dem 01.07.2009 erstmals zugelassen wurden, müssen die Autobesitzer ab 01.01.2014 für jedes CO2-Gramm das den Grenzwert von 95 Gramm Kohlendioxid übersteigt, 2 Euro bezahlen. Fahrzeuge, die vor Juli 2009 neu in den Straßenverkehr gebracht wurden, werden wie gewohnt nur nach Schadstoffklasse und Hubraum besteuert.

Steuerbefreiung entfällt
Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Diesel-PKW entfällt bis zum 31. Dezember 2013.

Der Zoll ist für die Kfz Steuer zuständig
Der Zoll als Behörde der Bundesfinanzverwaltung übernimmt ab 01. Juli 2014 die Zuständigkeit für die Erhebung der Kfz Steuer. Durch diese Umstrukturierung soll sich jedoch nichts für die Autobesitzer ändern.

Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird modifiziert
Die Fahrschüler bekommen ab April 2014 statt einige Prüfungsfragen Videofilme eingespielt.

Der Bußgeldkatalog wird verschärft
Zum 01. Mai 2014 gibt es Änderungen im Bußgeldkatalog. Die Neuverordnung nimmt Anpassungen bei den Bußgeld-Regelsätzen vor. Die Obergrenze des Verwarnungsgeldes wird auf 55 Euro und die Eintragungsgrenze auf 60 Euro Bußgeld angesetzt.

Neues Punktesystem
Ab Mai 2014 gilt das neue Punktesystem. Die bestehenden Punkteeinträge werden automatisch umgerechnet. Künftig wird es für Verstöße nur noch 1, 2 oder 3 Punkte geben. Anstatt der bisherigen 18 Punkte gibt es nur noch 8 Punkte. Es werden ausschließlich sicherheitsgefährdende Verkehrsdelikte gespeichert.

Neues rund ums Auto 2014:

Reifendruckkontrolle für Neuwagen wird Pflicht
Mit einem automatischen Kontrollsystem für Luftdruck müssen spätestens von November 2014 alle Neufahrzeuge ausgestattet sein, um Reifenplatzer zu vermeiden.

Warnwesten im PKW werden Pflicht
Ab Juli 2014 wird das Mitführen von Warnwesten auch im Pkw Pflicht. Die Warnweste muss der EU-Norm EN 471 entsprechen. Diese Vorschrift gilt für PKW, LKW und Busse, Motorräder sind ausgenommen.

Neuwagen müssen die Euronorm 6 erfüllen
Neufahrzeuge müssen ab dem 01. September 2014 die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 erfüllen.

Neues rund um den Verkehr 2014:

Die Crash-Tests werden verschärft
Im neuen Jahr werden die Anforderungen der Verbraucherschutzorganisation Euro NCAP an die Sicherheit der Fahrzeuge in allen Bereichen massiv angehoben.

Weitere Umweltzonen werden ausgewiesen
Die vorhandenen Umweltzonen werden in 22 Städten ausgeweitet bzw. verschärft. Betroffen sind unter anderem die Städte Bonn, Düsseldorf, Köln, Hagen, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Duisburg, Dortmund u.v.m.

Geänderte Straßenmarkierungen
Fernstraßen, welche im nächsten Jahr neu ausgebaut, umgebaut oder angelegt werden, erhalten einen gut sichtbaren breiten Mittelsteifen mit grüner Einfärbung, der zur räumlichen Trennung beider Fahrtrichtungen dient.


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