Wissenswertes zur Kfz Steuer
 

Kfz Steuer Berechnung
Pkw Steuer Tabellen, Befreiung
und Ermäßigung


Hier finden Sie Informationen zur Berechnung der Kfz-Steuer für Autos, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und Nutzfahrzeuge. Mit unserer Steuertabelle und dem Steuerrechner können Sie die Höhe Ihrer Jahressteuer selbst ermitteln. Zudem informieren wir über mögliche Vergünstigungen und Steuerbefreiungen.

Wie viel Steuer kostet mein Fahrzeug?

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>>> Kfz-Steuer Tabelle für Benziner

>>> Kfz-Steuer Tabelle für Dieselfahrzeuge

>>> Kfz-Steuer berechnen für Oldtimer, E-Auto, Gasfahrzeug, Wohnmobil, Lkw, Motorrad und Anhänger

>>> Hier finden Sie den Steuerrechner für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01. Januar 2021

>>> Hier finden Sie den Steuerrechner für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.Juli 2009


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Wissenswertes zur Pkw Steuer
Überblick über die Kfz-Steuer in Deutschland:
Seit dem 01. Januar 2026 wird die Kfz-Steuer in Deutschland nur noch einmal jährlich erhoben. Zahlungen in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

In der Europäische Union dürfen bis 2021 alle neu zugelassenen Pkw im Schnitt maximal 95g CO2/km ausstoßen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von etwa 4,1 Liter Benzin bzw. 3,6 Liter Diesel. Auf EU-Ebene wurden Vorgaben zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen von Neuwagen beschlossen. Diese sehen vor, dass die durchschnittlichen CO2-Emissionen der Fahrzeugflotten von Herstellern bis 2030 um 37,5 Prozent gegenüber dem Referenzwert gesenkt werden sollen.

Mit der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Paragraph 3d) werden reine Elektrofahrzeuge (BEV), die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, für maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach der bisherigen Rechtslage endete die Zulassungsfrist im Dezember 2025, die Steuerbefreiung war auf spätestens den 31. Dezember 2030 begrenzt. Fahrzeuge, die früher zugelassen werden, können die Steuerbefreiung daher länger ausschöpfen.

Die Steuerbefreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz gilt grundsätzlich auch für andere Fahrzeugklassen, sofern es sich um reine Elektrofahrzeuge im Sinne der gesetzlichen Definition handelt (z. B. bestimmte Nutzfahrzeuge oder Leichtfahrzeuge der Klassen N1 und L). Nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gelten Fahrzeuge, die zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen, etwa als Reichweitenverlängerer, sowie Hybridfahrzeuge, die sowohl mit Elektro- als auch mit Verbrennungsmotor betrieben werden können.

Saisonkennzeichen bieten eine praktische Möglichkeit für Fahrzeuge wie Cabrios, Wohnmobile, Motorräder oder Oldtimer, die in den Wintermonaten nicht genutzt werden. Bei der Berechnung der Kfz-Steuer wird dabei nur der gewählte Nutzungszeitraum berücksichtigt. Mindestvoraussetzung für ein Saisonkennzeichen ist eine Steuerpflicht von zwei volle, fortlaufende Monate.

Bei dreirädrigen und leichten vierrädrigen Fahrzeugen, sogenannten Trikes und Quads, handelt es sich um eine eigenständige Fahrzeuggruppe. Für die Steuerberechnung gilt der Hubraum und die CO2-Emission (EU-Abgasstufen).

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Kfz-Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge errechnet sich aus der Steuer für den Hubraum, der Steuer für die Schadstoffemissionen und den Sockelwert für den CO2 Freibetrag. Pro angefangene 100 ccm fallen beim Benziner (Ottomotor) 2 Euro und beim Diesel 9,50 Euro Steuer an. Seit 01.01.2021 wird für Neuzulassungen der C02-Ausstoß über 95 Gramm pro Kilometer schrittweise erhöht.

Die maßgeblichen Eigenschaften für die Berechnung der Besteuerung setzten sich aus den Fahrzeugdaten Hubraumgröße, Antriebsart, Zulassungsdatum und CO2-Prüfwerte zusammen.
Besonders bedeutsam ist das Datum der Zulassung. Wurde ein Pkw vor dem 01.07.2009 zugelassen, ist die Steuerhöhe vom Hubraum und von der Emissionsklasse abhängig.
Bei Fahrzeugen, die nach dem 01.07.2009 zugelassen werden, ist der Hubraum und der CO2-Ausstoß entscheidend.

Seit Januar 2021 gelten für erstmals zugelassene Pkw neue Regelungen bei der Kraftfahrzeugsteuer, insbesondere im Hinblick auf den CO2-bezogenen Steueranteil. Für bereits zuvor zugelassene Fahrzeuge ergeben sich keine Änderungen. Die Kfz-Steuer setzt sich weiterhin aus einem Hubraumanteil sowie einem CO2-basierten Anteil zusammen. Der CO2-Anteil wird nur für Emissionen oberhalb von 95 g CO2 pro Kilometer erhoben und ist progressiv in mehreren Stufen ausgestaltet. Die Steuersätze liegen dabei in einem Bereich von 2 bis 4 Euro pro Gramm CO2/km. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 95 g/km fällt kein CO2-bezogener Steueranteil an.

Kfz-Steuer Berechnung für alle ab dem 01.01.2021 neu zugelassenen Fahrzeuge:
Beispiel für ein Benzinfahrzeug - Erstzulassung ab 01.01.2021
Jedes Gramm CO2, welches die Grenze von 95 g/km überschreitet, wird mit dem entsprechenden Gegenwert multipliziert. Fahren Sie z. B. einen Benziner (Erstzulassung 01.01.2021) mit einem C02-Wert von 167 g/km und einem Hubraum von 1.498 ccm wird für die Steuerberechnung zum Hubraum-Anteil (= 30 Euro) die Summen des CO2-Anteils von 4 Stufen bis 175 g/km (40 Euro, 44 Euro, 50 Euro, 34,80 Euro = 168,80 Euro) addiert. Dies ergibt die Kfz-Steuer von 198 Euro (gerundet).

Beispiel für ein Diesel-Pkw und einen Benziner bei Erstzulassung bis 31.12.2020
Für die Kfz Steuer-Berechnung sind der Hubraum (100 x den jeweiligen Steuersatz) sowie der CO2-Anteil maßgeblich.
Fahren Sie z. B. ein Dieselauto (Erstzulassung 01.01.2014) mit einem Emissionswert von 95 g/km und einem Hubraum von 1495 ccm, müssen Sie jährlich 142 Euro Steuer zahlen. Bei einem Benziner mit den gleichen Voraussetzungen werden 30 Euro fällig. Nur der Grundbetrag (errechnet sich aus dem Hubraum und der Kraftstoffart) wird bei der Steuerberechnung für Benzinfahrzeuge, die bis zu 4,1 Liter und für Diesel-PKW, die maximal 3,6 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen, erhoben.
Einfacher geht es natürlich mit Hilfe eines Steuerrechners.

Wo ist die Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten?
Für die Kfz Steuer Angelegenheiten sind seit 01. Juli 2014 nicht mehr die Finanzämter in den Bundesländern, sondern ausschließlich die Hauptzollämter zuständig.
Sobald ein Fahrzeug zulassen wird, übermittelt die zuständige Zulassungsbehörde die erforderlichen Daten an die Zollverwaltung. Ein Steuerbescheid wird erstellt und in der Regel erfolgt der Versand 14 Tage nach Fahrzeugzulassung. Der Bescheid enthält Fälligkeit und Höhe der Autosteuer. Der erstellte Steuerbescheid ist auch für die Folgejahre gültig. Die Steuer ist zu bezahlen, für Kfz, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen oder für ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland verwendet werden. Anträge auf Steuervergünstigungen können beim zuständigen Hauptzollamt direkt bei der Zulassung oder zu einem späteren Zeitpunkt, beim Vorliegen der jeweiligen Voraussetzung, gestellt werden. Die Steuerpflicht endet mit der Fahrzeug-Abmeldung bei der Zulassungsbehörde.

Wird die Steuer teurer?
Die Autosteuer wird anhand des Hubraums und CO2-Ausstoßes berechnet. Seit 2021 wird der CO2-Anteil höher gewichtet, wodurch die Pkw-Steuer stufenweise bei einigen emissionsstarken Modellen steigt. Die Neuregelung gilt nicht für Autos, die am 31. Dezember 2020 bereits zugelassen sind.

Geplante Neuerungen für Auto-, Bus - und LKW-Fahrer 2027 / 2026
2026 wurde der CO2-Preis in Deutschland im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) innerhalb eines gesetzlich festgelegten Korridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 angesetzt.
Ab 2027 werden die CO2-Preise für Verkehr in Deutschland voraussichtlich nicht mehr als staatlich festgelegter nationaler Preis erhoben. Stattdessen sollen sie im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems bestimmt werden, wobei Angebot und Nachfrage den Preis am Markt bilden.

Rückblick - Steuerbefreiung, Steuerermäßigung und Förderung:
Der Bund förderte seit dem Beschluss der Bundesregierung im Mai 2016 E-Autos mit der sogenannten Kaufpreisprämie. Für reine Elektrofahrzeuge betrug die Förderung 4.000 Euro und für Hybridfahrzeuge 3.000 Euro. Die Summe der Gesamtförderung hatte eine Laufzeit bis längstens 2019. Halter von Hybridelektroantriebe sowie bivalente Antriebe (z.B. Gas und Benzin) kamen nicht in den Genuss einer besonderen Behandlung. Hier erfolgt die Besteuerung wie bei Otto- oder Diesel-Autos. Der Förderzeitraum von Plug-In-Hybridfahrzeuge und Elektroautos soll bis 2030 verlängert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen gemäß Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird.
Die Regierungsfraktionen des Bundestages hat Ende Mai 2017 die Steuerermäßigung für Autogas oder Flüssiggas (Liquefied Petrol Gas, LPG) bis 2022 und komprimiertes Erdgas als Kraftstoff (Compressed Natural Gas, CNG) bis 2026 verlängert. Der ermäßigte Steuersatz für Autogas (Liquefied Petrol Gas, LPG) sollte laut den Plänen des Bundeskabinetts 2019 gestrichen werden. Anfang April 2017 hat sich nun der Bundesrat für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigungen für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen. Jetzt ist der Bundestag an der Reihe. Grundsätzlich will jedoch die Bundesregierung die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen fortzusetzen.
Ende 2020 sollte in Deutschland eine Pkw Maut für Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. Deutsche Autofahrer sollten über die Kfz Steuer entlastet werden. Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sollte die Pkw-Maut keine Mehrbelastung für Deutsche darstellen. E-Fahrzeuge sollten mautfrei fahren und Fahrzeuge von Personen mit Behinderungen, die teilweise oder ganz von der Autosteuer befreit sind, sollten wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit werden. Der Europäische Gerichtshof hat die Hoffnung auf eine Pkw-Maut in Deutschland gekippt. Mitte Juni 2019 hat der EuGH den deutschen Plan für eine Pkw-Maut verworfen und entschieden, dass die geplante Maut gegen europäisches Recht verstößt. Ob und wann die Infrastrukturabgabe in Deutschland kommt, ist aktuell nicht abzusehen.
Seit 01.01.2014 ist ein Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer steuerfrei. Bis 2013 lag dieser Grenzwert noch bei 110 Gramm pro Kilometer. Seit 2014 heißt es, jedes Gramm, welches über der 95 Gramm-Grenze liegt, wird mit zusätzlich 2 Euro besteuert. Durch diese Verschärfung des Grenzwertes für Neufahrzeuge wird für alle im Jahr 2014 erstmals zugelassenen Autos, die diese 95 Gramm-Grenze nicht einhalten, eine höhere Autosteuer fällig.
Die Kfz Steuer wurde bislang von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Seit Anfang 2014 ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Die Überleitung der Aufgaben erfolgte aufgrund des großen Umfangs der Daten von circa 58 Mio. Fahrzeugen für die einzelnen Bundesländer (Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) schrittweise.
Falls Sie Selbstüberweiser sind, müssen Sie mitdenken oder eine Strafe zahlen. Denn der Zoll verschickt keinen jährlichen Zahlungshinweis mit der Fälligkeit der Kfz Steuer. Vergisst man zu zahlen, droht eine Mahnung mit Säumniszuschlag. Für Fahrzeughalter, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, blieb alles wie gehabt.