|
KFZ-Steuer für alternative Kraftstoffe PKW, die ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden, der überwiegend aus einem mechanischen oder elektrochemischen Energiespeicher versorgt wird, sind ab der erstmaligen Zulassung 5 Jahre lang steuerbefreit. Danach gelten Steuersätze je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht: bis 2000 kg: 11,25 Euro, über 2000 kg bis 3000 kg: 12,02 Euro, über 3000 kg bis 3500 kg: 12,78 Euro. Die Steuer wird auf die Hälfte des stufenweise ermittelten Betrags ermäßigt. |
| Weiter nützliche Infos finden Sie unter: http://www.autogas-forum.de/ |
|
Bitte Beachten!
Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr
|
|
Anregungen und Kritik bitte an:
Feedback
.