Neuregelung der Kfz-Steuer:
Seit 01. Juli 2009 berechnet der Staat die Autosteuer nach einer neuen Formel. Mit unserem Kfz Steuerrechner können Sie schnell und einfach die Höhe Ihrer Kfz Jahressteuer berechnen. Die neue Kfz Steuer gilt nur für Neuwagenkäufer.
Seit dem 01. Juli 2009 wird die Autosteuer nicht mehr nur nach Hubraum, sondern vor allem nach dem CO2-Ausstoß berechnet. Auf eine Begrenzung der Besteuerung für hubraumstarke Fahrzeuge wird verzichtet. Das bedeutet, dass der nach Hubraum berechnete Teil der Kfz Steuer für Dieselfahrzeuge von 10,00 Euro auf 9,50 Euro gesenkt wird und bei Benzinfahrzeuge fällt ein hubraumabhängiger Betrag von
2,00 EUR je angefangene 100 Kubikzentimeter an. Jedes Gramm CO2 oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer wird gleich hoch mit 2,00 EUR, egal ob Diesel oder Benziner besteuert.
Die schrittweise Verschärfung des Sockelwertes für neu zugelassene Fahrzeuge steht bereits fest:
-ab 01. Januar 2012 110 Gramm pro Kilometer
-ab 01. Januar 2014 95 Gramm pro Kilometer
Wichtig: Die neue Autosteuer ist für alle ab dem 01. Juli 2009 neu zugelassenen Fahrzeuge gültig.
Die Ausnahme ist die Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 6.
Für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter wurde zusätzlich ein extra Hubraum-Steuersatz von 1,20 Euro berechnet.
Dieser Steuermalus hatte bis zum 31. März 2011 Gültigkeit.
Fahrzeuge, mit einer Erstzulassung vor dem 30. Juni 2009, allerdings muss man hier die gewährte Steuerbefreiung mit einrechnen, somit mit einer Erstzulassung vor dem 05. November 2008, werden wie bisher besteuert.
Ein Übergang in den neuen Steuertarif ist ab 2013 vorgesehen.
Einzelheiten wurden hierzu noch nicht festgelegt.
Seit dem 01.01.2012 wurde bei der Autosteuer für Neuwagen der Schadstoffgrenzwert auf 110 Gramm pro Kilometer zurückgestuft. Davor waren es 120 g/km. Somit fallen zusätzlich zum Kfz Steuer-Sockelbetrag (Hubraum und Kraftstoffart) 2 Euro für jedes Gramm oberhalb der 110 Gramm-Schwelle an. Maximal jedoch 20 Euro mehr pro Fahrzeug.
Hier erfahren Sie mit Hilfe unseres Kfz Steuerrechners schnell und unkompliziert Ihre neue Autosteuer
für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.Juli 2009.
Beachten Sie bitte, dass unsere Berechnung nur dann gilt, wenn Sie nicht durch den Kauf eines entsprechenden Neufahrzeuges von der Kfz Steuer für ein oder zwei Jahre befreit werden/wurden.
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