Neuregelung der Kfz-Steuer per 01. Juli 2009 Wie hoch wird Ihre Autosteuer in Zukunft ausfallen? Mit unserem Kfz Steuerrechner können Sie bereits heute die Höhe Ihrer zukünftigen neuen Steuer berechnen.
Ab 01. Juli 2009 wird die Autosteuer nicht mehr nur nach Hubraum, sondern vor allem nach dem CO2-Ausstoß berechnet werden. Auf eine Begrenzung der Besteuerung für hubraumstarke Fahrzeuge wird verzichtet. Das bedeutet, dass der nach Hubraum berechneten Teil der Kfz Steuer für Dieselfahrzeuge von 10,00 Euro auf 9,50 Euro gesenkt wird und bei Benzinfahrzeuge fällt ein hubraumabhängiger Betrag von 2,00 EUR je angefangene 100 Kubikzentimeter an. Jedes Gramm CO2 oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer wird gleich hoch mit 2,00 EUR, egal ob Diesel oder Benziner besteuert.
Die schrittweise Verschärfung des Sockelwertes für neu zugelassene Fahrzeuge steht bereits fest:
-ab 01. Januar 2012 110 Gramm pro Kilometer
-ab 01. Januar 2014 95 Gramm pro Kilometer
Wichtig: Die neue Autosteuer wird zuerst für alle ab dem 01. Juli 2009 neu zugelassenen Fahrzeuge wirksam.
Die Ausnahme ist die Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 6.
Für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter ist zusätzlich ein extra Hubraum-Steuersatz von 1,20 Euro fällig.
Dieser Steuermalus gilt bis zum 31. März 2011.
Für Fahrzeuge, mit einer Erstzulassung vor dem 30. Juni 2009, allerdings muss man hier die gewährte Steuerbefreiung mit einrechnen, somit mit einer Erstzulassung vor dem 05. November 2008, sollen zunächst wie bisher besteuert werden.
Ein Übergang in den neuen Steuertarif ist ab 2013 vorgesehen.
Einzelheiten wurden hierzu noch nicht festgelegt.
Einige Berechnungsbeispiele: Ein durchschnittlicher Diesel, wie der Mercedes C 220 CDI, stößt 160 Gramm pro Kilometer aus. Für dieses Fahrzeug bedeutet das eine Steuererleichterung von ca. 50,00 Euro.
Ein durchschnittlicher Benziner, wie der Audi A3 1.6, stößt 162 Gramm pro Kilometer aus. Die Autosteuer wird für den Audi ca. 8,00 Euro teurer.
Hier erfahren Sie mit Hilfe unseres Kfz Steuerrechners schnell und unkompliziert Ihre neue Autosteuer
für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.Juli 2009. Beachten Sie bitte, dass unsere Berechnung nur dann gilt, wenn Sie nicht durch den Kauf eines entsprechenden Neufahrzeuges von der Kfz Steuer für ein oder zwei Jahre befreit werden.