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Bis 2019 befristete Befreiung: Hessen will Steuer-Anreize für E

08 Mai, 2015

Einen Vorstoß zur steuerlichen Begünstigung von E-Fahrzeugen hat die Regierung des Bundelandes Hessen jetzt gestartet. Eine bis 2019 befristete Befreiung soll Fahrer von E- und Hybridautos von der Verpflichtung entheben,


das Nachladen von Strom während der Arbeit auf Firmenkosten als geldwerten Vorteil versteuern zu müssen. "Wir müssen Anreize geben, dass wesentlich mehr private Autofahrer und Unternehmen als bisher zur E-Mobilität wechseln", begründeten Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Wissenschaftsminister Boris Rhein den Vorstoß beim Einbringung der Initiative in den Bundesrat.
Gleichzeitig soll die Initiative den Aufbau einer Lade-Infrastruktur beschleunigen, wie Wirtschaftsminister Al-Wazir darlegte: "Davon hängt es ganz wesentlich ab, wie schnell die Elektromobilität im Alltag ankommt." Bundesweit gibt es gegenwärtig erst rund 4 500 Elektro-Ladestationen, im Vergleich dazu über 14 000 Tankstellen. mid/mak
Bildunterschrift: mid Wiesbaden - Laden Elektroautofahrer ihr Fahrzeug während der Arbeit auf Firmenkosten auf, sollen sie dies laut einem Vorschlag der hessischen Regierung bis 2019 nicht als geldwerten Vorteil versteuern müssen

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