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Elektrofahrzeuge Förderung: Kfz Steuerbefreiung und E-Kennzeich

29 September, 2015

Die Änderungsverordnung des EmoG ist am 28.09.2015 in Kraft getreten: Die Elektrofahrzeuge Förderung und die Maßnahmen aus dem neuen Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sehen ab sofort vor, dass Halter


von E-Fahrzeugen künftig von der Kfz-Steuer befreit sind und ab sofort auch ein neues Nummernschild beantragen können.

Es ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland fördern will.
Analog zum H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge erhalten Elektroautos künftig ein "E" an letzter Stelle des Nummernschilds.

Damit darf auf ausgewiesenen Parkflächen gratis geparkt und die Busspur benutzt werden. Diese Schritte sind Maßnahmen aus dem neuen Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Autombilverbände fordern schon seit längerem von der Bundesregierung stärkere Anreize zum Kauf von Elektroautos. Andere europäische Länder gewähren zum Teil schon seit einigen Jahren Vergünstigungen für batteriebetriebene Fahrzeuge. ampnet/dm

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