Kfz Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge, Steuersätze, Kfz-Steuer Berechnung, Steuer-Emissionen, Schadstoffklassen und Steuerpflicht.
Die Kfz Steuern sind in Deutschland von jeden Fahrzeughalter zu bezahlen. Wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt von der Schadstoffklasse eines PKWs ab. Die Steuerpflicht besteht mindestens 1 Monat bzw. solange bis das Kfz amtlich abgemeldet wurde. Die Steuer für Kfz und Motorräder wird errechnet aus Hubraum und Schadstoffemissionen. Wohnmobile und Elektrofahrzeuge werden nach nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert. Für die Kfz-Steuer Berechnung unterscheidet man zwischen Ottomotor und Dieselmotor. Des Weiteren ist der Schadstoffausstoß entscheidend:
Bei Fahrzeuge (vor dem Baujahr 1996) mit Ottomotor findet man oft in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) den Eintrag "schadstoffarm nach E2" oder "Schadstoffklasse E". Dies entspricht nicht der Euro-2 Norm, sondern der Euro-1 Norm.
Das Europäische Parlament hat die neuen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Pkw's beschlossen:
Wird ein Fahrzeug verkauft, endet die Steuerpflicht durch die ordnungsgemäße Abmeldung.
Beim Verkauf erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung der Steuerbelastung.
Wird ein Fahrzeug gestohlen, ist dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsstelle und dem Polizeipräsidium zu melden. In diesem Fall erhält das Finanzamt von der Zulassungsstelle nach längstens 18 Monaten eine Abmeldebescheinigung mit genauem Abmeldedatum. Die Kfz Steuer, die bis zu diesem Zeitpunkt zu bezahlen wäre, kann dann auf Antrag erlassen werden.
| Anregungen und Kritik bitte an: Feedback .