Kfz Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge, Steuersätze, Kfz-Steuer Berechnung, Steuer-Emissionen, Schadstoffklassen und Steuerpflicht.
Die Kfz Steuern sind in Deutschland von jeden Fahrzeughalter zu bezahlen. Wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt von der Schadstoffklasse eines PKWs ab.
Die Steuerpflicht besteht mindestens 1 Monat bzw. solange bis das Kfz amtlich abgemeldet wurde. Die Steuer für Kfz und Motorräder wird errechnet aus Hubraum und Schadstoffemissionen. Wohnmobile und Elektrofahrzeuge werden nach nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen besteuert. Für die Kfz-Steuer Berechnung unterscheidet man zwischen Ottomotor und Dieselmotor. Des Weiteren ist der Schadstoffausstoß entscheidend:
Hoher Schadstoffausstoß - hohe Steuerbelastung.
Bei Fahrzeuge (vor dem Baujahr 1996) mit Ottomotor findet man oft in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) den Eintrag "schadstoffarm nach E2" oder "Schadstoffklasse E".
Dies entspricht nicht der Euro-2 Norm, sondern der Euro-1 Norm.
Die derzeit aktuellen Schadstoffklassen:
Euro 1
Euro 2
Euro 3
3 Liter Auto
Euro 4
nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm fahren dürfen
nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen
Neue Grenzwerte Euro 5 und Euro 6:
Das Europäische Parlament hat die neuen Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Pkw's beschlossen:
die Euro 5 Norm ab 01. September 2009,
die Euro 6 Norm soll ab 2014 in Kraft treten.
Wird ein Fahrzeug verkauft, endet die Steuerpflicht durch die ordnungsgemäße Abmeldung.
Beim Verkauf erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung der Steuerbelastung.
Wird ein Fahrzeug gestohlen, ist dies unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsstelle und dem Polizeipräsidium zu melden. In diesem Fall erhält das Finanzamt von der Zulassungsstelle nach längstens 18 Monaten eine Abmeldebescheinigung mit genauem Abmeldedatum. Die Kfz Steuer, die bis zu diesem Zeitpunkt zu bezahlen wäre, kann dann auf Antrag erlassen werden.
Kfz-Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge, Elektro- und Erdgasfahrzeuge sowie dreirädrige Fahrzeuge:
Dieselfahrzeuge ohne Russfilter werden mit einem Aufschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum belastet.
Der Steuersatz beträgt je nach Emissionsgruppe zwischen 15,44 Euro und 37,58 Euro pro 100 Kubikzentimeter.
Bei Benzinfahrzeuge liegt der Steuersatz je angefangene 100 Kubikzentimeter zwischen 6,76 Euro und 25,36 Euro.
Für Fahrzeuge mit Elektromotor erfolgt die Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Allerdings wird bei der Kfz Steuer nur der halbe Steuersatz berechnet. Zusätzlich gibt es ab Erstzulassung eine 5jährige Steuerbefreiung.
Die Kfz Steuer für dreirädrige Fahrzeuge (Trikes) beträgt 37,58 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. Hier dient als Grundlage für den Steuersatz die Emissionsgruppe "übrige PKW" Schlüsselnummer "00".
Wird ein Pkw mit Rapsöl oder Erdgas angetrieben, reduziert sich die Kfz Steuer nicht. Hier wird der übliche Steuersatz für Benzin- bzw. Dieselfahrzeuge berechnet.
Die Kfz Steuern für Benzin- und Dieselfahrzeuge, Fahrzeuge mit alternative Kraftstoffe, Geländewagen, Wohnmobile, Oldtimer, LKWs sowie Motorräder können Sie anhand unserer übersichtlichen Steuertabelle ersehen oder selbst schnell und einfach mittels unserem Steuerrechner für Ottomotor und Dieselmotor berechnen lassen:
Die Kfz Steuer ist direkt an das zuständige Finanzamt zu bezahlen. Die Steuern können jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich beglichen werden.
Beträgt die Kfz Steuer jährlich mehr als 500,00 Euro ist eine halbjährliche Zahlungsweise mit 3 % Aufschlag, bei 1000,00 Euro eine vierteljährliche Bezahlung mit 6 % Aufschlag möglich. Eine Kfz-Steuer Berechnung unter 10,00 Euro ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In einigen Bundesländern wird die Kfz Steuer nicht erhoben, wenn die Jahressteuer einen gewissen Niedrigstbetrag nicht übersteigt.