Die Kfz-Steuer-Erhöhung für Geländewagen verstößt laut Beschluss des Finanzgerichts Köln (Az. 6 V 3715/05) gegen die EU-Richtlinie. Geländewagen werden seit dem 01.05.2005 höher besteuert, weil diese Fahrzeuge statt lediglich nach zulässigem Gesamtgewicht wie Pkw nach Emissionsgruppe (Schadstoffausstoß), Antriebsart und Hubraum besteuert werden. Die Kölner Richter halten das für unzulässig. Mehrzweckfahrzeuge wie beispielsweise ein Landrover seien nicht als Pkw anzusehen und einzustufen. Auch ein weiterer Fall liegt dem Gericht bereits vor. Wegen der Erhöhung der Kfz-Steuer hat der Fahrer eines Toyota Land Cruiser Typ J 7 Klage eingereicht (Az. 6 K 2378/05). Deshalb will die Finanzverwaltung in ähnlichen Fällen bei Einsprüchen gegen Kfz-Steuerbescheide das Verfahren bis zur Klärung ruhen lassen. Tipp: Betroffene können auf die anhängigen Verfahren verweisen und gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen.
Bitte Beachten! Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle.