Hier finden Sie die Führerscheinklassen einfach erklärt. Die Führerscheinklassen sind seit Januar 1999 europaweit einheitlich. Früher war es einfach, es galten die Klassen eins bis fünf. Die neuen EU Führerscheinklassen sind etwas komplizierter, es gibt jetzt die Fahrerlaubnisklassen A bis T.
| Klasse | Fahrerlaubnisklasse |
| PKW | B, BE und S |
| Motorrad | A, A1 und M |
| LKW | C, CE, C1 und C1E |
| Bus | D, DE, D1 und D1E |
| Sonderklasse | Lund T |
| Fahrerlaubnisklasse | Fahrzeugbeschreibung | Alter | Einschluss | |
| B (3) und BF17 ![]() | Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
| 18 Jahre | M, L, S | Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BF 17) Max. neun Sitzplätze (einschl. Fahrersitz) Wurde eine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, dann ist die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt |
| BE (3) und BEF17 ![]() | Kombination aus Führerscheinklasse B und Anhänger, sofern der Anhänger nicht unter Klasse B fällt Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG mit
| 18 Jahre | Gilt auch für begleitetes Fahren mit 17 Jahren (BEF 17) Der Vorbesitz der Führerscheinklasse B ist notwendig Führerscheininhaber der alten Führerscheinklasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger (einschl. Hänger mit Tandem-Achsen) mit Ihrem Fahrzeug ziehen | |
S ![]() | Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
| 16 Jahre | Wichtige Hinweis zur Zulassung:
|
| Fahrerlaubnisklasse | Fahrzeugbeschreibung | Alter | Einschluss | |
A unbeschränkt (1) ![]() | Krafträder mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm
| mind. 20 Jahre ab 25 J. ohne Beschränkung | A beschränkt, A1, M | |
A beschränkt (1 a) ![]() | Krafträder mit und ohne Beiwagen mehr als 50 ccm
| 18 Jahre | A1, M | nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt |
A1 (1 b) ![]() | Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum mit einer Motorleistung von max. 11 kW | 16 Jahre | M | bis 18. Jahre zulässige bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h |
M (4) ![]() | Moped, Mokick, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor oder Elektromotor bis max. 50 ccm und max. 45 km/h | 16 Jahre | Als Kleinkrafträder gelten auch:
| |
Mofa ![]() | Verbrennungs- oder Elektromotor
| 15 Jahre | Wer vor dem 01. April 1965 geboren ist, darf ein Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. Ebenfalls ohne Prüfbescheinigung darf ein Mofa gefahren werden, wenn man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse. |