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Für alle Fahrzeughalter - Neues für 2010

11 Januar, 2010

Ab 01.01.2010 sind einige wichtige gesetzliche Änderungen für alle Fahrzeughalter in Kraft getreten. Hier die Neuregelungen:


Ab 2010 gelten einige wichtige gesetzliche Änderungen für Kfz Halter, darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft hin.

Hier finden Sie einen Auszug aus den gesetzlichen Änderungen für 2010:
In einzelnen Bundesländern wird probeweise die Zulassung eines Kraftfahrzeuges per Internet zugelassen. Dies betrifft unter anderem Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Damit ist ein zeit- und nervenaufreibender Besuch beim örtlichen Zulassungsamt nicht mehr notwendig. Auch die anderen Bundesländer sollen nach erfolgreicher Pilotphase die Online-Zulassung einführen.

Ab 1. Januar 2010 wird die bisherige Abgasuntersuchungsplakette nicht mehr ausgegeben. Die Plakette wird bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) entfernt und auf Wunsch mit einem weißen Aufkleber verdeckt, um eine mögliche Beschädigung am vorderen Kennzeichen zu vermeiden. Die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen signalisiert dann, dass sowohl Hauptuntersuchung wie auch Abgasuntersuchung erfolgreich bestanden wurden.

Neu im Bußgeldkatalog ist der Tatbestand "Trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb gesetzt”. Damit folgt Deutschland einer europarechtlichen Vorschrift. Nimmt dann jemand einen Pkw in Betrieb, der keine Betriebserlaubnis mehr hat, muss er in der Regel mit einem Bußgeld von 90 Euro rechnen. Handelt es sich um einen LKW oder gar einen Bus, müssen 180 bzw. 270 Euro bezahlt werden. Fahrzeughalter, die den Verstoß zugelassen haben, müssen weitere 135 Euro zahlen.
Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, Theodor-Heuss-Str. 2-4, 53177 Bonn www.vnr.de

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