Hier finden Sie die Voraussetzung für die Kfz Steuer Befreiung und Kfz Steuer Vergünstigung. Seit 2011 gibt es die Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge. Ab 2012 will der Bund die Nachrüstung von Filtern wieder für ein Jahr steuerlich fördern. |
PKW Steuerbefreiung für Diesel-Neuwagen EURO 6 Norm: Diese Steuerbefreiung erhalten Sie für Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen und ab 01. Januar 2011 erstmals zugelassen werden. Die Vergünstigung beschränkt sich auf Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zum Verkehr zugelassen werden. Die einmalige und befristete Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro wird pro Fahrzeug gewährt. |
Neuauflage der Filterförderung - Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge ab 2012:Dieselfahrer, die Ihr Fahrzeug mit einem Rußfilter nachrüsten lassen wollen, können sich freuen. Für ein Jahr will der Bund die Filternachrüstung wieder steuerlich fördern. Die Neuauflage der Förderung garantiert den Fahrern von PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen einen steuerlichen Nachlass von 330 Euro. |
Kfz Steuer Befreiung für Elektrofahrzeuge:Ein Fahrzeug, das ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben wird, ist ab dem ersten Tag der Zulassung für 5 Jahre steuerbefreit. Danach ermäßigt sich die Kfz Steuer um 50 Prozent der nachfolgenden Werte.
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Pkw Steuerbefreiung bei Saisonkennzeichen:Sieht das Steuergesetz für Euro-4 Pkw eine Befreiung von der Kfz Steuer für einen bestimmten Zeitraum vor, verlängert sich die Steuerfreiheit nicht dadurch, dass wegen der Zuteilung eines so genannten Saisonkennzeichens das Fahrzeug zeitweise nicht genutzt wurde. Bei solchen Pkw Steuerbefreiungen handelt es sich um pauschale Regelungen ohne Rücksichtnahme auf individuelle Besonderheiten. Urteil des BFH 01/2005. |
Kfz Steuer Befreiung für Behinderte:Die Kfz Steuer Befreiung erhalten Schwerbehinderte, welche einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen. Es müssen allderdings die Merkzeichen 'H' (Hilflos), 'Bl' (Blind) oder 'aG' (außergewöhnlich gehbehindert) enthalten sein. Weiterhin steuerbefreit sind Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht, denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 01.06.1979 die Kfz Steuer erlassen war, und deren Behinderungsgrad (GdB, früher MdE) wenigstens 50 % betrug. |
Sonstige Steuervergünstigung:Für eine ganze Reihe von festgelegten Tatbeständen hält das Gesetz Kfz Steuervergünstigungen bereit. So wird beispielsweise keine Kfz Steuer für Fahrzeuge erhoben, die im Zoll-, Feuerwehr-, Polizei- und Wegebaudienst sowie für den Krankentransport und der Straßenreinigung eingesetzt werden. Omnibusse, Zugmaschinen und besondere Fahrzeuge in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. |
Kfz Steuer Befreiung für Neuwagen EURO 4 / EURO 5 / EURO 6 Norm:Diese Steuerbegünstigung hatte Gültigkeit vom 05. November 2008 bis 31. Dezember 2010, endete allerdings in jedem Fall am 31. Dezember 2010, auch wenn der Begünstigtenzeitraum nicht voll ausgeschöpft wurde. |
Russfilterförderung für Dieselfahrzeuge:Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-PKW wurden steuerlich gefördert. Die Pkw Steuerbefreiung von 330 Euro gab einen Anreiz, in alte Diesel-PKW moderne Filtertechnik einzubauen. Die Kfz Steuergutschrift deckt etwa 50 Prozent der Nachrüstungskosten von durchschnittlich 600 Euro. Generell wurden Nachrüstungen vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 gefördert. Beim Wechsel des Fahrzeughalters konnte der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Kfz-Steuerbefreiung übernehmen. Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Filter wurde die KFZ-Steuer um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum erhöht. Dies galt auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht den Partikelgrenzwert der Euro-5-Norm einhielten. Die Strafsteuer lief zum 31. März 2011 aus. |
| Bitte Beachten! Für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich daher eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der KFZ-Zulassungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr |