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Kfz-Steuer gehört für WLTP auf den Prüfstand

27 Juli, 2017

Ab September gilt für alle neu entwickelten Fahrzeugtypen das neue Emissions- und Verbrauchsmessverfahren WLTP


(Worldwide Hamonized Light Duty Vehicles Test Procedure). Es löst den bisherigen Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ab. Ab September 2018 gilt die neue Messemethode, die realitätsnaher als die Laborwerte des NEFZ sein soll, dann für alle in der EU verkauften Neuwagen.

Der europäische Herstellerverband ACEA (European Automobile Manufacturers’ Association) hat nun an die EU-Staaten appelliert, die Berechnungsgrundlage ihrer Kfz-Steuer zu überprüfen und entsprechend anzupassen.

Das Problem: 19 europäische Länder richten die Kraftfahrzeugsteuer nach dem CO2-Wert des Autos aus. Und dieser wird mit der WLTP-Einführung bei vielen Fahrzeugen höher ausfallen als bisher, weil die Messmethode näher am tatsächlichen Fahrverhalten liegt. So kann es passieren, dass ein neu entwickeltes Modell mit modernerem Motor höher besteuert werden müsste als der Vorgängertyp, obwohl es unter den für das alte Auto geltenden Laborbedingungen deutlich besser abschneiden würde.

Der ACEA fordert die Regierungen daher auf, die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Käufern von neu entwickelten Autos keine steuerlichen Nachteile entstehen. ampnet/jri

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