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Filterförderung nach der neuen Richtlinie bis 15.11.2016

25 Januar, 2016

Die Filterförderung und eine eventuelle Änderung des Steuersatzes ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Für die Nachrüstung älterer Dieselautos mit einem Rußpartikelfilter gibt es auch 2016 wieder einen Zuschuss vom Staat. Autobesitzer erhalten 260 Euro pro Fahrzeug. Das Angebot gilt für:


alle Diesel-Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden. Halter von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen – wie etwa Transporter – erhalten den Zuschuss nur, wenn ihr Fahrzeug erstmalig vor dem 17. Dezember 2009 zugelassen wurde. Darauf weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.
Nach erfolgter Nachrüstung in einer Fachwerkstatt bis spätestens 30. September 2016 können entsprechende Anträge bis einschließlich 15. November 2016 gestellt werden. Bis dahin muss der Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de eingegangen sein.
Grund für die neuerliche Staatshilfe sind im vergangenen Jahr nicht abgerufene Fördermittel. Für 2015 hatte der Bund 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, ausgezahlt wurden aber nur rund sieben Millionen Euro. Somit sind noch an die 23 Millionen Euro im Topf.
Die Nachrüstung kostet in der Fachwerkstatt für gängige Fahrzeugmodelle zwischen 600 und 1000 Euro.
Wichtig ist, dass der Fahrzeughalter nach erfolgter Nachrüstung die Partikelminderungsstufe in den Fahrzeugpapieren nachtragen lässt. Erst dadurch wird die Nachrüstung amtlich und das Finanzamt wird über eine eventuelle Änderung des Steuersatzes informiert.
Ob ein älteres Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüstbar ist, wie hoch die Kosten dafür sind, welche Schadstoffplakette das Auto erhält und ob damit die freie Fahrt in allen Umweltzonen garantiert ist, darüber können sich Autofahrer vorab auf den Internetseiten der GTÜ-Datenbank unter http://feinstaub.gtue.de detailliert informieren. Bei allen Fragen zum Thema Filternachrüstung helfen auch die GTÜ-Sachverständigen vor Ort weiter. www.gtue.de
Stuttgart, den 25. Januar 2016

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