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Kfz Steuer bezahlen: Nun ist Eigeninitiative gefragt

14 Juli, 2014

Mitdenken oder Strafe zahlen: Fahrzeughalter müssen seit dem laufenden Jahr selbst an das Überweisen der Kfz Steuer denken. Denn seit Jahresbeginn ist für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Steuer die Zollverwaltung zuständig.


Bereits seit 2009 ist die KFZ-Steuer eine Bundessteuer. Die Landesfinanzbehörden aber haben die Aufgaben bislang übergangsweise weiter wahrgenommen. Die Umstellung ist laut der Zeitschrift Taxi nun abgeschlossen.
Der Nachteil für die Kraftfahrzeugfahrer: Der Zoll verschickt - anders die Finanzämter - keinen jährlichen Zahlungshinweis mit dem zu zahlenden Betrag und der Fälligkeit. Der Grund hierfür seien Kostengründe. Daher müssen Selbstüberweiser die Fälligkeit prüfen und selbst aktiv werden. Vergisst der Kfz-Halter zu zahlen, droht eine Mahnung inklusive Säumniszuschlag.
Für Fahrzeughalter, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird sich nichts ändern, die KFZ Steuer wird weiterhin abgebucht. Der Zoll weist allerdings vorsorglich darauf hin, dass es aufgrund der Umstellung zu einer Verzögerung von mehreren Wochen kommen kann. mid/ts

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