02 November, 2006
Die Proteste der Reisemobilfahrer waren nicht umsonst. Wesentliche Forderungen werden mit der Neuregelung der Kfz-Steuer erf?llt, wie die Vorabfassung des Gesetzentwurfs zeigt. So konnte eine Besteuerung nach Hubraumgr??e verhindert werden. Es bleibt beim Gesamtgewicht als Bemessungsgrundlage. Vom Tisch ist au?erdem eine Umschl?sselung der Transporterfahrgestelle auf Pkw-Normen. Die jeweilige Nutzfahrzeug-Schadstoffnorm ist ausschlaggebend f?r die Einstufung in die jeweilige Steuerklasse. Dennoch besteht kein Grund zum Jubeln. Wer kein nagelneues Euro-4-Mobil f?hrt, muss k?nftig tiefer in die Tasche greifen. Am st?rksten trifft es ?ltere nicht schadstoffarme Reisemobile. Hier kommt es zu Steuererh?hungen von bis zu 150 Prozent. Dennoch bleibt ein Reisemobil steuerlich g?nstiger als ein vergleichbarer Pkw. Welches Fahrzeug wird nun in welche Emissionsklasse eingestuft? Verbindliche Auskunft hier?ber kann nur der Hersteller bzw. Importeur des Basisfahrzeugs aufgrund der Fahrzeugpapiere geben.