Ist eine Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Wohnmobile sowie Wohn-und Campingwagen zulässig?
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zu lässig.
So entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 9 LB 5/07
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