Regierung erwartet kaum Anstieg der Kraftstoffpreise
28 Oktober, 2006
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Abend mit der Verabschiedung des so genannten Biokraftstoffquotengesetzes verbindliche Mindestanteile von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge von Otto- und Dieselkraftstoff festgelegt. Damit wird die Mineral?lwirtschaft ab dem 1. Januar 2007 verpflichtet, einen im Verlauf der kommenden Jahre stetig wachsenden Anteil Biokraftstoffe zu vertreiben. Diese Quotenerf?llung wird in erster Linie durch die Bemischung von Biokraftstoffen zu konventionellen Kraftstoffen erfolgen. Eine Gefahr, dass dies zu einem deutlichen Preisanstieg bei Kraftstoffen f?hren wird, sieht die Bundesregierung nicht. Nach Berechnungen der Union zur F?rderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), k?nnte sich der Dieselpreis durch die Beimischung von voll besteuertem Biodiesel um maximal 1 bis 2 Cent erh?hen. Ob sich dies im Markt auch wirklich bemerkbar machen wird ist jedoch fraglich. Die Auswirkungen der bereits zum 1. August 2006 eingef?hrten Steuer in H?he von 15 Cent je Liter auf beigemischten Biodiesel war im allgemeinen R?ckgang der Kraftstoffpreise im Verlauf der letzten Monate nicht feststellbar, da sich auch die Biodieselpreise r?ckl?ufig entwickelten.
Die UFOP begr??t die Entscheidung der Gro?en Koalition, die Quoten noch ?ber die im urspr?nglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Werte zu heben. Die jetzt verabschiedete Regelung sieht vor, dass das Biokraftstoffquotengesetz mit Mindestquoten startet, die f?r Dieselkraftstoff 4,4 Prozent betragen und f?r Ottokraftstoff von 1,2 Prozent mit einer j?hrlichen Erh?hung um 0,8 Prozent auf 3,6 Prozent im Jahr 2010 ansteigen. Ab 2009 erfolgt die weitere schrittweise Steigerung zus?tzlich ?ber eine f?r die Kraftstoffe insgesamt geltende Gesamtquote. Diese betr?gt 6,25 Prozent im Jahr 2009 sowie 6,75 Prozent in 2010 und erh?ht sich anschlie?end in Jahresschritten um 0,25 Prozent bis auf 8 Prozent im Jahr 2015.
Die Quoten beziehen sich auf den Energiegehalt der Treibstoffe. F?r Biodiesel errechnet sich ein Volumenanteil von 4,8 Prozent am Dieselkraftstoff, der einer beizumischenden Biodieselmenge von etwa 1,5 Millionen Tonnen entspricht. Angesichts einer gesamten Biodieselkapazit?t von demn?chst ?ber 3 Millionen Tonnen hatte die UFOP eine deutliche Erh?hung der Quoten gefordert. Der Gesetzgeber hat dem mit der Erh?hung der Gesamtquote Rechnung getragen.
Damit werden in Zukunft auch in der neuen Quotenregelung die ?konomischen und technologischen Bedingungen dar?ber entscheiden, welcher Biokraftstoff am sinnvollsten verwendet wird. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den in einigen Jahren anstehenden Wettbewerb zwischen Biodiesel und den derzeit im Forschungsstadium befindlichen synthetischen Kraftstoffe aus Biomasse von Bedeutung.
Zum Bedauern der UFOP war es im Gesetzgebungsverfahren nicht m?glich, die seit dem 1. August 2006 geltende Steuer auf reinen Biodiesel zu senken bzw. in der zeitlichen Staffel zu begrenzen. Diese Steuer betr?gt zurzeit 9 Cent je Liter und erh?ht sich ab 2008 in Schritten von 6 Cent je Liter und betr?gt 45 Cent je Liter ab dem Jahr 2012. Die UFOP wird daher die Marktentwicklung weiterhin sehr genau beobachten, um rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer Korrektur der Steuers?tze hinweisen zu k?nnen.