Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet morgen, den 27.09.2007, im Feinstaub-Streit ?ber "Recht auf saubere Luft"
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem an diesem Donnerstag erwarteten Spruch der Bundesverwaltungsrichter in Leipzig wird nicht nur letztinstanzlich und grunds?tzlich entschieden, ob die von lebensgef?hrlichen Feinstaubbelastungen betroffenen B?rger ihr "Recht auf saubere Luft" bei den Beh?rden einklagen k?nnen. In dem Musterverfahren, das der Kl?ger mit Unterst?tzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt M?nchen angestrengt hat, wird das Gericht auch kl?ren, ob der Betroffene von der Stadt - unabh?ngig von der Frage, ob und wann die bayerische Staatsregierung mit Aktionspl?nen eingreift - massive Beschr?nkungen des Stra?enverkehrs verlangen kann. St?dte und Gemeinden in ganz Deutschland m?ssen in diesem Fall mit verkehrlichen Ma?nahmen bis hin zu Vollsperrungen ganzer Stra?enz?ge versuchen, kurzfristig die andauernde hohe Feinstaub-Belastung ihrer B?rgerinnen und B?rger einzud?mmen. Sie k?nnten nicht l?nger auf die Landesebene und die dort erlassenen Aktionspl?ne warten.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im M?rz diesen Jahres zun?chst die Revision des M?nchner Kl?gers, der an der dortigen verkehrsreichen Landshuter Allee lebt, gegen eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen. Das bayerische Gericht hatte dem betroffenen B?rger zuvor das Recht abgesprochen, von der Landeshauptstadt M?nchen unverz?gliche verkehrsbeschr?nkende Ma?nahmen auf dem mittleren Ring zu verlangen (AZ: BVerwG 7 B 54.06). Dieser Spruch wurde vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, das nun im Revisionsverfahren endg?ltig kl?ren will, ob ein Anspruch auf Fahrverbote besteht. Auch der Vertreter der Bundesregierung beim Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit den Rechtsanspruch des Kl?gers auf "saubere Luft" best?tigt und gegen?ber dem BVerwG erkl?rt, dass er ihn auch vor Gericht durchsetzen k?nnen muss.
Im Rahmen eines Pressegespr?chs wollen wir den Urteilsspruch mit Ihnen diskutieren und erl?utern, welche Konsequenzen die DUH aus ihm ziehen wird. Dazu laden wir Sie herzlich ein.
Datum: Donnerstag, 27. September 2007, gleich im Anschluss an die Verhandlung des BVerwG, ab 11:15 Uhr