LKW-Maut: ?nderung der Mautordnung ab 01. Mai 2007
30 April, 2007
LKW-Maut: Mindestaufladebetrag bei GO-Boxen von EUR 45,00 auf EUR 75,00 angehoben. ?nderung der Mautordnung ab 1. Mai 2007 Die Maut f?r alle Fahrzeuge ?ber 3,5 t. kann in ?sterreich auf einfache und bequeme Weise durch Abbuchung von einem elektronischen Fahrzeugger?t, der sogenannten GO-Box, bezahlt werden. Es existieren zwei unterschiedliche Bezahlungsarten: Das Pre Pay und das Post Pay Verfahren. Beim Post Pay Verfahren erh?lt der Fahrzeughalter regelm??ig im Nachhinein eine Abrechung ?ber die zu bezahlende Maut.
Beim Pre Pay Modus wird vor Fahrtantritt ein Guthaben auf die GO-Box aufgebucht, vergleichbar mit einem Wertkarten-Handy. Diese Zahlungsvariante kann bar oder mittels Maestro-, Kredit- oder Tankkarte durchgef?hrt werden. Die GO-Box wird um EUR 5.- ausgegeben.
Durch eine ?nderung der Mautordnung wird ab morgen der Mindestaufladebetrag f?r ein Mautguthaben von bisher EUR 45,00 auf EUR 75,00 angehoben. Der maximale Aufladebetrag bleibt mit EUR 500,00 weiterhin gleich.
"Wir erwarten uns von dieser Ma?nahme den Vorteil, dass unsere Kunden vermehrt die GO-Boxen retournieren, um die darauf verbliebenen h?heren Mautbetr?ge zur?ckgezahlt zu erhalten", erl?utert Klaus Schierhackl, Gesch?ftsf?hrer der ASFINAG Maut Service GmbH. "Der h?here Grad an zur?ckgegebenen GO-Boxen f?hrt durch das Ger?terecycling auch zu merklich geringeren Kosten f?r die ASFINAG."
"Seitens ASFINAG wurde eine Analyse ?ber die Entwicklung der Pre Pay Restguthaben durchgef?hrt. Diese hat gezeigt, dass jene Guthaben, welche auf den Boxen verbleiben und nicht mehr aufgel?st werden, die Anschaffungskosten der GO-Boxen nur zu 58 % decken. Die Anschaffungskosten der nicht retournierten Ger?te belaufen sich auf etwa 3 Mio. EUR. Derzeit ist davon auszugehen, dass diese GO-Boxen seitens der Kunden nicht mehr aufgel?st und daher auch die GO-Boxen nicht mehr retourniert werden,"so Klaus Schierhackl.
Dar?ber hinaus f?hrte die ?berlegung zu dieser ?nderung dazu, dass die Mautkosten bei Fahrten durch ?sterreich in der Regel nicht h?her sind als der derzeit geltende Mindestaufladebetrag. Zudem wird gerade im Hinblick auf die Wenigfahrer der Abwicklungsaufwand vermindert, da Wenigfahrer in der Regel h?ufig keinen genauen ?berblick ?ber die tats?chlich anfallenden Mautwerte haben ("Habe ich gen?gend Mautguthaben auf der GO-Box aufgeladen oder nicht?"). Die Vorteile der h?heren Mindestaufladebetr?ge d?rften somit einen eventuellen Entgang an Zinsen beim Kunden merklich ?berwiegen.