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Flächendeckendes E-Tankstellennetz

14 September, 2015

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sorgt für flächendeckendes E-Tankstellennetz: Das E-Tankstellenprogramm ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die E-Mobilität fördert. Dazu zählen z. B. die Befreiung der E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer, Privilegien auf Sonderfahrspuren und kostenfreie Parkplätze.


Schnelladesäulen an A9 Köschinger Forst stehen

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat die ersten drei Schnellladesäulen eines flächendeckenden E-Tankstellenprogramms an der Autobahnraststätte Köschinger Forst an der A9 in Betrieb genommen.
Dobrindt:
Wir setzen die E-Mobilität unter Strom und bauen deutschlandweit ein Netz von E-Tankstellen an Autobahnraststätten auf: mehr als 400 Schnelladestationen, durchschnittlich alle 30 Kilometer.
Künftig ist es möglich, mit einem Elektrofahrzeug von der Nordsee bis an die Zugspitze zu fahren.
Minister Dobrindt hat mit der Autobahn Tank & Rast GmbH (T&R) vereinbart, gemeinsam alle rund 400 eigenen Raststätten an Bundesautobahnen mit Schnellladesäulen und Parkplätzen für Elektrofahrzeuge auszustatten. Bis 2017 sollen alle Ladesäulen und Parkplätze stehen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Autobahn Tank & Rast GmbH übernehmen die anfallenden Kosten für die Baumaßnahme. Dazu zählen u.a. die Kabelverlegung bis zur Schnellladesäule und die Herstellung der Schnellladesäule selbst. Für die Betriebs- und Unterhaltungskosten kommt die Autobahn Tank & Rast GmbH auf.
Der Ladevorgang am Köschinger Forst ist in der Startphase kostenfrei. Eine Nachladung dauert im Schnitt 20 Minuten. Die Ladesäulen sind mit allen gängigen Steckersystemen kompatibel.
Allen weiteren Konzessionsinhabern von Raststätten an Bundesautobahnen werden die identischen Vereinbarungen zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur angeboten. Das sind deutschlandweit rund 30 Raststätten.
Das E-Tankstellenprogramm ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die Elektromobilität fördert. Dazu zählen zum Beispiel die Befreiung der E-Fahrzeuge von der Kfz-Steuer, Privilegien auf Sonderfahrspuren und kostenfreie Parkplätze. www.bmvi.de, Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Pressemitteilung vom 14.9.2015

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