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Elektromobilitätsgesetz soll 2015 in Kraft treten

14 Oktober, 2014

Nach dem Elektromobilitätsgesetz sollen Kommunen künftig entscheiden, wie sie E-Autos begünstigen wollen: z. B. durch kostenfreies Parken, spezielle Zufahrtsrechte oder die Nutzung von Busspuren. Zusätzlich sollen Elektromobile durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten.


E-Autos: "Deutschland auf der Pole Position"
Die E-Mobilität nimmt langsam Fahrt auf - auf der Überholspur ist sie aber noch lange nicht: Und deshalb ist die Politik gefordert. "Damit die Anreize auch die Kunden überzeugen, müssen sie bundesweit gelten. Deswegen kommt es hier auf ein koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden an", fordert jetzt Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA).
Der VDA-Präsident reagiert damit auf das "Elektromobilitätsgesetz", das vom Bundeskabinett jetzt beschlossen wurde. Demnach können Kommunen künftig entscheiden, wie sie Elektroautos begünstigen wollen: zum Beispiel durch kostenfreies Parken, spezielle Zufahrtsrechte oder die Nutzung von Busspuren. Zusätzlich sollen Elektrofahrzeuge durch eigene Kennzeichen für Jedermann auf einen Blick erkennbar sein. Das Gesetz soll im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
Deutschland ist bei der Elektromobilität laut Wissmann gut aufgestellt. In keinem anderen Land hätten Autokäufer eine so große Auswahl an Elektromodellen. "Die deutsche Automobilindustrie steht unter den Anbieternationen für Elektroautos auf der Pole Position", sagt der VDA-Präsident. Bis Ende des Jahres werden 17 Serienmodelle aus deutscher Produktion auf dem Markt sein. Und 2015 folgen weitere zwölf.
Auf dem Weg zum Leitmarkt müsse Deutschland nun aufs Tempo drücken. "Damit die Elektromobilität richtig Fahrt aufnimmt, sollte die Politik den Hebel zuerst bei den Firmenwagen ansetzen", fordert Matthias Wissmann. Seiner Meinung nach sollten die Unternehmen, die Elektro-Fahrzeuge anschaffen, intelligente Abschreibungsmöglichkeiten nutzen können.
Wie meint er das? Ganz einfach: "Die Kosten sollten sich im ersten Jahr zu 50 Prozent von der Steuer absetzen lassen." Es wäre gut, wenn die Entscheidung darüber spätestens bis Mitte 2015 fallen würde. mid/rlo

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