Das Internet entwickelt sich immer mehr zur universellen Informationsquelle. Tipps rund ums Autolicht geh?ren dazu. Hier ist jedoch oft Vorsicht angesagt, wie Stichproben des Lichtspezialisten Hella zeigen. Deshalb der Rat: in Zweifelsf?llen die Hella-Homepage besuchen.
Mancher Ratschlag in Foren ist auf Bastlerniveau. "Die Kabel am Schalter mit L?sterklemmen verbinden" hei?t eine St?rungsquelle einrichten, denn diese Art der Verdrahtung ist f?r die harten Umwelteinfl?sse des Autos ungeeignet. Schaffen solche Tipps nur Verdruss, so ist "einfach eine 21-Watt-Birne rot f?rben" schlicht verboten. Das gleiche gilt f?r die dazugeh?rigen selbstgebauten R?ckleuchten, von denen der Beitrag spricht.Fast schon in die Rubrik Humor geh?ren Vorschl?ge, die (vorgeschriebenen) R?ckstrahler nur mit Magneten an der Karosserie zu befestigen, damit man sie tags?ber abnehmen kann und sie dann nicht das coole Tuning-Design st?ren. Spa? beiseite: so etwas ist nicht zul?ssig, denn alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen m?ssen laut Stra?enverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) "dauerhaft befestigt" sein.
Eine Vielzahl von Beitr?gen befasst sich mit Nachr?stung von Xenon-Licht. Dabei ?berwiegt der illegale Hinweis vom Austausch der Halogenlampe durch Xenon-Brenner plus Vorschaltger?t. Das ist illegal: die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt und der Versicherungsschutz wird eingeschr?nkt. Weil sich Tagfahrlicht immer mehr durchsetzt, stehen auch vermehrt "gute Ratschl?ge" dazu in Foren und Diskussionsgruppen. Einer davon kehrt h?ufig wieder, n?mlich gedimmte Scheinwerfer zu verwenden. Die Verfasser beziehen sich dabei auf die in Nordamerika gebr?uchliche Tagfahrlicht-Schaltung mit reduziertem Fernlicht. Die ist aber in Europa nicht zugelassen und damit illegal. Wer Rat zum Autolicht sucht, ist auf der Homepage von Hella gut aufgehoben oder kann von dort den direkten Kontakt zu den Lichtspezialisten herstellen. Die Hella-Produkte sind typgepr?ft nach den europ?ischen ECE-Vorschriften f?r Kfz-Bauteile und f?r den sofortigen Einbau am Fahrzeug zugelassen.