Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen DaimlerChrysler durch
17 Januar, 2007
Landgericht Stuttgart best?tigt Versto? des Autokonzerns gegen Energiekennzeichnung in "Spiegel"-Werbung f?r CL-Klasse - DaimlerChrysler wollte peinlichen Benzinverbrauch und Klimabelastung der Luxusautos mit V8- und V12- Motoren potenziellen Kunden lieber nicht mitteilen.
17. Januar 2007: Das Landgericht Stuttgart hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen den DaimlerChrysler-Konzern wegen eines klaren Versto?es gegen die Pflicht zur Spritverbrauchskennzeichnung in der Werbung stattgegeben. Ausl?ser des Rechtsstreits war eine Werbeanzeige f?r die "neue CL-Klasse" im Spiegel (Ausgabe vom 11. September 2006), in der die Werbetexter gedichtet hatten: "Das exklusive Interieur sowie die leistungsstarken V8- und V12-Motorisierungen wollen nur eines sein: Ein Kompliment an die Besitzer." Allerdings hatte der Konzern rechtswidrig darauf verzichtet, die umworbenen potenziellen Besitzer auch ?ber die enormen Spritverbr?uche der CL-Klasse (innerorts zum Beispiel: 18,1 bzw. 21,1 Liter auf 100 km) und den damit verbundenen Aussto? des Treibhausgases CO2 aufzukl?ren. Auf die von der DUH daraufhin eingeforderte Unterzeichnung einer Unterlassungserkl?rung hatte DaimlerChrysler zudem unzureichend reagiert, so dass der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation am Ende nur der Gang vor das Landgericht blieb.
"DaimlerChrysler-Chef Dieter Zetsche ahnt offensichtlich, dass Spritschlucker mit derart asozialen Verbr?uchen wie die neue CL-Klasse in Zeiten des Klimawandels megaout sind - und m?chte dar?ber am liebsten kein Wort verlieren. Dabei k?nnen heute auch Autos der Oberklasse ohne weiteres mit vern?nftiger Motorisierung und niedrigem Verbrauch angeboten werden, wie dies vor allem japanische Hersteller mit ihren Hybridmotoren bei Oberklasselimousinen vormachen.", kommentierte DUH-Bundesgesch?ftsf?hrer J?rgen Resch das Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az: 35 O 139/06 KfH).
Die DaimlerChrysler-Anw?lte hatten in dem Verfahren ernsthaft behauptet, Angaben zur Zylinderzahl seien keine Angaben zur Motorisierung. Die in der Anzeige gemachten Aussagen fielen deshalb nicht unter die Energiekennzeichnungspflicht. Dagegen war der Richter der Auffassung, die Werbung f?r Pkws mit "leistungsstarken V8- und V12-Motorisierungen" sei "bereits nach dem Wortlaut" eine Angabe zur Motorisierung. Es werde "w?rtlich derselbe Begriff (?Motorisierung?) verwendet und dieser Begriff wird durch technische Angaben konkretisiert", konterte das Gericht die eigenwillige Interpretation der Gesetzeslage durch den Konzern.
"Der durchsichtige Versuch von DaimlerChrysler, den Kohlendioxidaussto? gerade bei besonders klimasch?dlichen Modellen zu verschweigen, ist gescheitert", erkl?rte der Berliner DUH-Anwalt Remo Klinger. Der Konzern hatte in dem Verfahren ausdr?cklich versichert, er wolle in dieser Auseinandersetzung ein Grundsatzurteil erstreiten. Klinger: "Das ist gelungen. Das Landgericht hat klar best?tigt, dass die Angaben zum Verbrauch und zum Kohlendioxidaussto? nicht einfach folgenlos unterbleiben k?nnen". Mithin sei das Stuttgarter Urteil ein Beitrag zur St?rkung des Verbraucherschutzes in Deutschland.
Die DUH k?ndigte an, auch in Zukunft daf?r k?mpfen zu wollen, dass potenzielle Autok?ufer "aller Klassen" erfahren k?nnen, wie sehr sie mit ihrer Kaufentscheidung die Umwelt belasten.