Höhere Kfz Steuer für Geländewagen. EU-Richtlinie öffnet leider keine Hintertür - Urteil des Bundesfinanzhofes: Geländewagen sind als PKWs anzusehen.
Über die Neuregelung der Kfz-Steuer wurde viele Monate diskutiert. Auch die Frage, nach welchen Regeln die Kfz Steuer für einen Geländewagen berechnet werden soll, bereitete vielen Politikern Kopfzerbrechen.
Allerdings wurde eine Lösung gefunden:
Das Urteil des Bundesfinanzhofes bestätigt, dass Geländewagen von der Bemessung der Kfz Steuer eindeutig als PKW anzusehen sind. Der Grund: Ein Geländewagen unterscheidet sich weder optisch, noch nach Bauart und Einrichtung wesentlich von einem PKW.
Für viele Geländewagen-Besitzer heißt das, sie müssen bei der Kfz Steuer drauflegen, da nach der neuen Steuerreform PKWs nach ihrem Hubraum bewertet werden. Würde der Geländewagen nicht zu der PKW- Einschlüsselung gehören, würde die Kfz-Steuer nach Gewicht festgesetzt und somit günstiger ausfallen. ub