Steuerklassen-Einstufung: Schadstoffklassen können sich ändern.
Die Angabe Schadstoffklasse "Euro 3" im Verkaufsprospekt eines Automobilherstellers stellt keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne einer bestimmten daraus regelmäßig folgenden Einstufung eines Fahrzeugs in eine stets gleiche Steuerklasse dar.
Die Angabe im Fahrzeugprospekt ist lediglich eine Beschaffenheitsangabe, die sich je nach Einstellung der Finanzbehörden ändern kann. jlp
So entschied das Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 3 W 729/01