KFZ-Steuer
 

KFZ-Steuer Berechnung, Pkw Steuer Tabellen & Befreiung


Hier finden Sie die Steuerberechnung für Autos, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger und Nutzfahrzeuge. Mit Hilfe unserer Steuertabelle und dem Steuerrechner können Sie schnell und einfach die Höhe Ihrer Jahressteuer berechnen. Des weiteren finden Sie nützliche Steuertipps sowie interessante Hinweise zu Vergünstigungen und Steuerbefreiungen.
Die Kfz-Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge errechnet sich aus der Steuer für den Hubraum, der Steuer für die Schadstoffemissionen und den Sockelwert für den CO2 Freibetrag. Pro angefangene 100 ccm fallen beim Benziner (Ottomotor) 2 Euro und beim Diesel 9,50 Euro Steuer an. Seit 01.01.2021 wird für Neuzulassungen der C02-Ausstoß über 96 Gramm pro Kilometer schrittweise erhöht.

Geplante Neuerungen für Auto-, Bus - und LKW-Fahrer 2024
Ab Juli 2024 gibt es für Lastwagen-, Bus- und Autofahrende eine wichtige Änderung: Der sogenannte „Event Data Recorder“ (EDR) wird für alle Neuwagen, die in der EU zugelassen werden, verpflichtend. Dies gilt für PKWs, Lastkraftwagen und Busse. Diese Regelung finden Sie in der EU-Verordnung 2019/2144. Bei dem EDR handelt es sich um eine Blackbox, die bei der Unfallaufklärung helfen soll.

Kfz-Steuer Berechnung für alle ab dem 01.01.2021 neu zugelassenen Fahrzeuge:
Zum Jahresbeginn 2021 wurde die Berechnung der Kfz-Steuer geändert. Seit Januar 2021 gelten bezüglich der Neuregelung der Kfz Steuer für erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Autosteuer betreffen. Die Besteuerung der vorher erstzugelassenen Pkw ändert sich dadurch nicht. Die Steuer für neuzugelassene Autos wird nun hauptsächlich nach den CO2-Emissionen pro Kilometer berechnet. Es gibt 6 Stufen in denen der Steuersatz für den CO2-Ausstoß steigt. Die Spanne reicht von 2 Euro bis 4 Euro pro Gramm CO2/km. Zur Ermittlung des CO2-bezogenen Steuerbetrags dient der 95 g/km übersteigende Teil des CO2-Wertes. Bei Fahrzeuge, die weniger als 95 g/km CO2 ausstoßen, erfolgt kein CO2-Aufschlag. Für besonders emissionsarme Pkw bis 95 Gramm pro Kilometer gibt es eine Vergünstigung. Die Autosteuer wird bei Fahrzeugen mit Erstzulassung zwischen 12.06.2020 und 31.12.2024 um jährlich 30 Euro für längstens 5 Jahre (bis zum 31.12.2025) gesenkt. Die Steuervergünstigung ist begrenzt auf die Jahressteuer. Ferner hat die Bundesregierung neben der Erhöhung des CO2-Steueranteils auch die vollständige Kfz Steuer Befreiung für emissionsfreie E-Autos bis 2030 gewährt.

Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Pkw Steuer können Sie leicht selbst berechnen:

Beispiel für ein Benzinfahrzeug - Erstzulassung ab 01.01.2021
Jedes Gramm CO2, welches die Grenze von 95 g/km überschreitet, wird mit dem entsprechenden Gegenwert multipliziert. Fahren Sie z. B. einen Benziner (Erstzulassung 01.01.2021) mit einem C02-Wert von 167 g/km und einem Hubraum von 1.498 ccm wird für die Steuerberechnung zum Hubraum-Anteil (= 30 Euro) die Summen des CO2-Anteils von 4 Stufen bis 175 g/km (40 Euro, 44 Euro, 50 Euro, 34,80 Euro = 168,80 Euro) addiert. Dies ergibt die Kfz-Steuer von 198 Euro (gerundet).
Beispiel für ein Diesel-Pkw und einen Benziner bei Erstzulassung bis 31.12.2020
Für die Kfz Steuer-Berechnung sind der Hubraum (100 x den jeweiligen Steuersatz) sowie der CO2-Anteil maßgeblich.
Fahren Sie z. B. ein Dieselauto (Erstzulassung 01.01.2014) mit einem Emissionswert von 95 g/km und einem Hubraum von 1495 ccm, müssen Sie jährlich 142 Euro Steuer zahlen. Bei einem Benziner mit den gleichen Voraussetzungen werden 30 Euro fällig. Nur der Grundbetrag (errechnet sich aus dem Hubraum und der Kraftstoffart) wird bei der Steuerberechnung für Benzinfahrzeuge, die bis zu 4,1 Liter und für Diesel-PKW, die maximal 3,6 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen, erhoben.

Einfacher geht es natürlich mit Hilfe eines Steuerrechners:
Wie viel Steuer kostet mein Auto?

Hier finden Sie den Steuerrechner für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01. Januar 2021

Hier finden Sie den Steuerrechner für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 01.Juli 2009

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Kfz-Steuer Berechnung 2023

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Wissenswertes zur Pkw Steuer
Wo bezahlt man die Kfz-Steuer?
Für die Kfz Steuer Angelegenheiten sind seit 01. Juli 2014 nicht mehr die Finanzämter in den Bundesländern, sondern ausschließlich die Hauptzollämter zuständig.
Sobald ein Fahrzeug zulassen wird, übermittelt die zuständige Zulassungsbehörde die erforderlichen Daten an die Zollverwaltung. Ein Steuerbescheid wird erstellt und in der Regel erfolgt der Versand 14 Tage nach Fahrzeugzulassung. Der Bescheid enthält Fälligkeit und Höhe der Autosteuer. Der erstellte Steuerbescheid ist auch für die Folgejahre gültig. Die Steuer ist zu bezahlen, für Kfz, die in Deutschland zum Verkehr zugelassen oder für ausländische Fahrzeuge, die in Deutschland verwendet werden. Anträge auf Steuervergünstigungen können beim zuständigen Hauptzollamt direkt bei der Zulassung oder zu einem späteren Zeitpunkt, beim Vorliegen der jeweiligen Voraussetzung, gestellt werden. Die Steuerpflicht endet mit der Fahrzeug-Abmeldung bei der Zulassungsbehörde.
Kfz-Steuer in Deutschland:
In der Europäische Union dürfen bis 2021 alle neu zugelassenen Pkw im Schnitt maximal 95g CO2/km ausstoßen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von etwa 4,1 Liter Benzin bzw. 3,6 Liter Diesel. Bis 2030 wurden weitere Vorgaben für die Weiterführung der CO2-Grenzwertregelung beschlossen, und zwar soll bis 2025 der CO2-Ausstoß von Neuwagen um 15 Prozent und bis 2030 um 37,5 Prozent verringert werden. Seit September 2019 werden Prüfungen nach dem WLTP-Verfahren durch den RDE ("Real Driving Emissions") Test ergänzt.
Halter von Elektroautos genießen die Vergünstigung einer 10-jährigen Steuerbefreiung bei Erstzulassungen in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2025. Die Kfz Steuer Befreiung wird längstens bis 31.12.2030 gewährt. Die geltende Befreiung der Kfz Steuer wurde auf alle anderen Fahrzeugklassen (beispielsweise auf Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge der Klassen N1 und L) ausgeweitet. Nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gelten E-Fahrzeuge, die mit einem Verbrennungsmotor als Reichweiten-Verlängerer ausgestattet sind, sowie Hybride, die sowohl mit einem Elektro- als auch mit einem Verbrennungsmotor gefahren werden.
Saisonkennzeichen sind eine gute Lösung für Kraftfahrzeuge, beispielsweise Cabrio, Wohnmobil, Motorrad oder Oldtimer, die den Winter über nicht gefahren werden. So können Sie bei der Kfz Steuer Berechnung sparen, weil Sie ja nur für den Nutzungszeitraum bezahlen müssen. Bei Saisonkennzeichen muss eine Steuerpflicht von mindestens einem Monat eingehalten werden.
Bei dreirädrigen und leichten vierrädrigen Fahrzeuge, sogenannten Trikes und Quads, handelt es sich um eine eigenständige Fahrzeuggruppe. Für die Steuerberechnung gilt der Hubraum und die CO2-Emission (EU-Abgasstufen).

Rückblick - Steuerbefreiung, Steuerermäßigung und Förderung:
Der Bund förderte seit dem Beschluss der Bundesregierung im Mai 2016 E-Autos mit der sogenannten Kaufpreisprämie. Für reine Elektrofahrzeuge betrug die Förderung 4.000 Euro und für Hybridfahrzeuge 3.000 Euro. Die Summe der Gesamtförderung hatte eine Laufzeit bis längstens 2019. Halter von Hybridelektroantriebe sowie bivalente Antriebe (z.B. Gas und Benzin) kamen nicht in den Genuss einer besonderen Behandlung. Hier erfolgt die Besteuerung wie bei Otto- oder Diesel-Autos. Der Förderzeitraum von Plug-In-Hybridfahrzeuge und Elektroautos soll bis 2030 verlängert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen gemäß Angaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, keine Informationen vor, wann und wie die Richtlinie zur Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen geändert wird.
Die Regierungsfraktionen des Bundestages hat Ende Mai 2017 die Steuerermäßigung für Autogas oder Flüssiggas (Liquefied Petrol Gas, LPG) bis 2022 und komprimiertes Erdgas als Kraftstoff (Compressed Natural Gas, CNG) bis 2026 verlängert. Der ermäßigte Steuersatz für Autogas (Liquefied Petrol Gas, LPG) sollte laut den Plänen des Bundeskabinetts 2019 gestrichen werden. Anfang April 2017 hat sich nun der Bundesrat für eine Fortführung der steuerlichen Begünstigungen für Autogas bis Ende 2023 ausgesprochen. Jetzt ist der Bundestag an der Reihe. Grundsätzlich will jedoch die Bundesregierung die Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen fortzusetzen.
Ende 2020 sollte in Deutschland eine Pkw Maut für Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden. Deutsche Autofahrer sollten über die Kfz Steuer entlastet werden. Laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sollte die Pkw-Maut keine Mehrbelastung für Deutsche darstellen. E-Fahrzeuge sollten mautfrei fahren und Fahrzeuge von Personen mit Behinderungen, die teilweise oder ganz von der Autosteuer befreit sind, sollten wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit werden. Der Europäische Gerichtshof hat die Hoffnung auf eine Pkw-Maut in Deutschland gekippt. Mitte Juni 2019 hat der EuGH den deutschen Plan für eine Pkw-Maut verworfen und entschieden, dass die geplante Maut gegen europäisches Recht verstößt. Ob und wann die Infrastrukturabgabe in Deutschland kommt, ist aktuell nicht abzusehen.
Seit 01.01.2014 ist ein Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer steuerfrei. Bis 2013 lag dieser Grenzwert noch bei 110 Gramm pro Kilometer. Seit 2014 heißt es, jedes Gramm, welches über der 95 Gramm-Grenze liegt, wird mit zusätzlich 2 Euro besteuert. Durch diese Verschärfung des Grenzwertes für Neufahrzeuge wird für alle im Jahr 2014 erstmals zugelassenen Autos, die diese 95 Gramm-Grenze nicht einhalten, eine höhere Autosteuer fällig.
Die Kfz Steuer wurde bislang von den Landesfinanzbehörden verwaltet. Seit Anfang 2014 ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Die Überleitung der Aufgaben erfolgte aufgrund des großen Umfangs der Daten von circa 58 Mio. Fahrzeugen für die einzelnen Bundesländer (Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) schrittweise.
Falls Sie Selbstüberweiser sind, müssen Sie mitdenken oder eine Strafe zahlen. Denn der Zoll verschickt keinen jährlichen Zahlungshinweis mit der Fälligkeit der Kfz Steuer. Vergisst man zu zahlen, droht eine Mahnung mit Säumniszuschlag. Für Fahrzeughalter, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, blieb alles wie gehabt.
Neuerungen für Lastkraftwagen-, Auto- und Motorradfahrer 2021
Wird die Kfz Steuer teurer?

Die Autosteuer wird anhand des Hubraums und CO2-Ausstoßes berechnet. Seit 2021 wird der CO2-Anteil höher gewichtet, wodurch die PKW-Steuer stufenweise bei einigen emissionsstarken Modellen steigt. Die Neuregelung gilt nicht für Autos, die am 31. Dezember 2020 bereits zugelassen sind.
Ferner werden Diesel und Benzin an den deutschen Tankstellen teurer. Der Bundestag beschloss im Oktober 2020 eine Abgabe auf den Treibhausgas-Ausstoß der Brennstoffe von 25 Euro pro Tonne CO2.
Neuerungen für Autobesitzer in 2021: Die neue PKW-Steuer Berechnung gilt für Neuwagen, die im Jahr 2021 zum ersten Mal zugelassen werden. Besonders sparsame Autos werden günstiger.
Neuerungen für Motorrad-, LKW- und Autofahrer in 2020: 2020 gab es weitere Dieselfahrverbote sowie die Förderung der E-Mobilität. Der Förderzeitraum von Plug-In-Hybridfahrzeugen und E-Autos wurde bis 2030 verlängert. Neben der geplanten CO2-Bepreisung soll es unter anderem auch Steuererleichterungen für Bahntickets geben.
Änderungen für Auto- und LKW-Fahrer 2019: Seit 2019 gibt es weitere innerstädtische Fahrverbote für Dieselautos. Auch in Frankfurt könnte ein Verbot für Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Abgasnorm oder schlechter sowie für Benzinfahrzeuge mit Euro 1 und 2, in Stuttgart für Dieselautos mit Euro 4 aufwärts kommen. Seit September 2019 wird bei der Abgasmessung der RDE-Test (Real Driving Emissions) Pflicht. Im Laufe des Jahres wurde die LKW-Maut auf Basis eines neuen Wegekostengutachtens erhöht. Für E-Dienstwagen und Hybride gibt es Steuervorteile. Die neue Steuerregelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen 2019 und 2021 geleast oder angeschafft werden.
Wissenswertes für Fahrer und Fahrzeughalter: Seit 01.09.2018 müssen neu zugelassene Personenkraftwagen mit dem neuen WLTP-Testverfahren zertifiziert werden. Der neue Testzyklus soll realitätsnähere Verbrauchsangaben ermitteln. Das strengere Prüfverfahren hat auch Auswirkungen auf den Verbraucher. Denn durch die neue Abgasmessung werden bei den Autos überwiegend höhere Emissionswerte erwartet, wodurch sich die Kraftfahrzeugsteuer verändern kann. Ein niedriger CO2-Wert eines Fahrzeugs bedeutet einen geringen Spritverbrauch sowie eine entsprechend günstigere Pkw Steuer Berechnung.
Kfz Steuererhöhung 2018? Mitte 2017 hat der Bundesrat das 6. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BGBl. I S. 1491) beschlossen, welches zu Änderungen der Kfz-Steuer führt. Als Basis für die neue Kfz-Steuer-Bemessung wird das sogenannte WLTP-Testverfahren (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) herangezogen. Die Einführung des neuen Prüfzyklus WLTP dient zur Ermittlung realitätsnäheren CO2-Werten. Die Berechnung der PKW-Steuer nach WLTP-Werten gilt seit 01. September 2018 für alle erstmals zugelassenen Autos.