Bußgelderhöhung - härtere Strafen für Verkehrssünder
17 August, 2008
Ab Janur 2009 kommt der neue Bußgeldkatalog mit teilweis doppelter Bußgelderhöhung für Verkehrssünder. Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog
Der neue Bußgeldkatalog ab Januar 2009 sieht eine drastsiche Bußgelderhöhung vor. Infos und Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog
LVZ: zum neuen Bußgeldkatalog Augenwischerei
Die Spritpreise steigen ins Unermessliche, Millionen Fahrer älterer Autos sollen eine Strafsteuer zahlen. Und jetzt kommt auch noch ein neuer Bußgeldkatalog 2009, in dem die bisher gültigen Sätze teilweise auf das Doppelte angehoben werden. Wobei darauf allerdings jeder Autofahrer selbst Einfluss hat, indem er sich schlicht an die Verkehrsregeln hält. Dennoch: Profitieren soll von der Bußgelderhöhung die Sicherheit auf deutschen Straßen. Doch das ist Augenwischerei. Sicher, der Tiefensee-Katalog setzt ein Zeichen, hat doch die Zahl frecher Rotlicht-Missachter und Raser zugenommen. Zudem kommen deutsche Verkehrssünder im westeuropäischen Vergleich lächerlich billig davon. Aber höhere Bußgelder allein garantieren keine höhere Sicherheit. Sie bleiben wirkungslos, wenn sie nicht an ein verändertes Punktesystem und stärkere Kontrollen gebunden werden. Mit dem neuen Bußgeldkatalog bekommen Verkehrssünder nicht mehr Punkte in Flensburg oder ein längeres Fahrverbot. Dabei ist die Angst, den Führerschein zu verlieren, deutlich größer als die Angst vor Bußgelderhöhungen. Gleichzeitig bleiben viele Verstöße unbemerkt, weil zu wenig kontrolliert wird.
Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog 2009 - Bußgelderhöhung
Bußgelder für
Gefährliches Abbiegen neu 70,00 Euro alt 40,00 Euro
Gefährliches Wenden / Rückwärtsfahren
neu 80,00 Euro alt 50,00 Euro
Unangepasste Geschwindigkeit
neu 100,00 Euro alt 50,00 Euro
Rote Ampel überfahren neu 90,00 Euro alt 50,00 Euro
Überholt mit Gefährdung neu 100,00 Euro alt 50,00 Euro
Linksfahren neu 80,00 Euro alt 40,00 Euro
Null-Promille-Regel für Fahranfänger neu 250,00 Euro alt 125,00 Euro
Quelle: Kfz-auskunft.de
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen rund um das Thema Bußgeld, Punkte und Bußgelderhöhung
Bußgeldkatalog
LVZ: zum neuen Bußgeldkatalog Augenwischerei
Die Spritpreise steigen ins Unermessliche, Millionen Fahrer älterer Autos sollen eine Strafsteuer zahlen. Und jetzt kommt auch noch ein neuer Bußgeldkatalog 2009, in dem die bisher gültigen Sätze teilweise auf das Doppelte angehoben werden. Wobei darauf allerdings jeder Autofahrer selbst Einfluss hat, indem er sich schlicht an die Verkehrsregeln hält. Dennoch: Profitieren soll von der Bußgelderhöhung die Sicherheit auf deutschen Straßen. Doch das ist Augenwischerei. Sicher, der Tiefensee-Katalog setzt ein Zeichen, hat doch die Zahl frecher Rotlicht-Missachter und Raser zugenommen. Zudem kommen deutsche Verkehrssünder im westeuropäischen Vergleich lächerlich billig davon. Aber höhere Bußgelder allein garantieren keine höhere Sicherheit. Sie bleiben wirkungslos, wenn sie nicht an ein verändertes Punktesystem und stärkere Kontrollen gebunden werden. Mit dem neuen Bußgeldkatalog bekommen Verkehrssünder nicht mehr Punkte in Flensburg oder ein längeres Fahrverbot. Dabei ist die Angst, den Führerschein zu verlieren, deutlich größer als die Angst vor Bußgelderhöhungen. Gleichzeitig bleiben viele Verstöße unbemerkt, weil zu wenig kontrolliert wird.
Auszüge aus dem neuen Bußgeldkatalog 2009 - Bußgelderhöhung
Bußgelder für
Gefährliches Abbiegen neu 70,00 Euro alt 40,00 Euro
Gefährliches Wenden / Rückwärtsfahren
neu 80,00 Euro alt 50,00 Euro
Unangepasste Geschwindigkeit
neu 100,00 Euro alt 50,00 Euro
Rote Ampel überfahren neu 90,00 Euro alt 50,00 Euro
Überholt mit Gefährdung neu 100,00 Euro alt 50,00 Euro
Linksfahren neu 80,00 Euro alt 40,00 Euro
Null-Promille-Regel für Fahranfänger neu 250,00 Euro alt 125,00 Euro
Quelle: Kfz-auskunft.de
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