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Rußpartikelfilter

01 August, 2008

Verstopft immer wieder der Rußpartikelfilter eines neu gekauften Dieselfahrzeugs, ist das juristisch als unzulässiger Sachmangel zu werten.


Verstopfter Diesel Rußpartikelfilter ist ein Sachmangel

Zwar ist den Fachleuten bekannt, dass die sich im Filter ansammelnden Partikel in der Kaltphase nicht ausreichend verbrennen können und der Filter bald verstopft, wenn das Auto immer nur auf Kurzstrecken gefahren wird. Darüber hätte der Kunde vor dem Kauf ausführlich aufgeklärt werden müssen, betont die Deutsche Anwaltshotline

Die geforderte Aufklärung unterblieb jedoch bei einem Käufer, der einen Neuwagen mit Rußpartikelfilter für 26 470,01 Euro erwarb. Schon kurze Zeit nach Übergabe des Fahrzeugs fiel das Auto wegen der Filterverstopfung immer wieder aus. Der zur Rede gestellte Verkäufer erklärte daraufhin, die Rußpartikel müssten in bestimmten Intervallen freigebrannt werden, was die Einhaltung einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit über mehrere Minuten erfordere. Der Fahrer dürfe eben seinen Wagen nicht anhalten, bevor die entsprechende Kontrollleuchte das Ende des Reinigungsvorganges anzeige.

Eine solche Beschränkung ging den Baden-Württembergischen Richtern allerdings zu weit. Zumal sie nicht der Beschaffenheit eines Neuwagens entspräche, die der Käufer eines Dieselfahrzeugs üblicherweise erwarten dürfte - es sie denn, der Händler weist ihn ausdrücklich darauf hin. "Ein durchschnittlicher Verbraucher wird beim Kaufabschluss davon ausgehen, dass ein Fahrzeug mit Dieselmotor - ebenso wie ein solches mit Benzinmotor - grundsätzlich ohne technische Probleme im Kurzstreckenbetrieb uneingeschränkt verwendbar ist", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold. Seine durch das Angebot eines Diesel Rußpartikelfilters veränderte Erwartungshaltung beschränkt sich lediglich darauf, dass das von ihm erworbene Fahrzeug einen reduzierten Schadstoffausstoß aufweist. "Dass er damit auch sein Fahrverhalten im Vergleich zu herkömmlicher Dieselmotortechnik grundlegend ändern müsse und absurderweise keine Kurzfahrten mehr unternehmen könne, kommt ihm gar nicht erst in den Sinn", sagt die Anwältin.

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