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Regierung erwartet kaum Anstieg der Kraftstoffpreise

28 Oktober, 2006

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Abend mit der
Verabschiedung des so genannten Biokraftstoffquotengesetzes
verbindliche Mindestanteile von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge
von Otto- und Dieselkraftstoff festgelegt. Damit wird die
Mineral?lwirtschaft ab dem 1. Januar 2007 verpflichtet, einen im
Verlauf der kommenden Jahre stetig wachsenden Anteil Biokraftstoffe
zu vertreiben. Diese Quotenerf?llung wird in erster Linie durch die
Bemischung von Biokraftstoffen zu konventionellen Kraftstoffen
erfolgen. Eine Gefahr, dass dies zu einem deutlichen Preisanstieg bei
Kraftstoffen f?hren wird, sieht die Bundesregierung nicht. Nach
Berechnungen der Union zur F?rderung von Oel- und Proteinpflanzen e.
V. (UFOP), k?nnte sich der Dieselpreis durch die Beimischung von voll
besteuertem Biodiesel um maximal 1 bis 2 Cent erh?hen. Ob sich dies
im Markt auch wirklich bemerkbar machen wird ist jedoch fraglich. Die
Auswirkungen der bereits zum 1. August 2006 eingef?hrten Steuer in
H?he von 15 Cent je Liter auf beigemischten Biodiesel war im
allgemeinen R?ckgang der Kraftstoffpreise im Verlauf der letzten
Monate nicht feststellbar, da sich auch die Biodieselpreise
r?ckl?ufig entwickelten.


Die UFOP begr??t die Entscheidung der Gro?en Koalition, die Quoten
noch ?ber die im urspr?nglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Werte
zu heben. Die jetzt verabschiedete Regelung sieht vor, dass das
Biokraftstoffquotengesetz mit Mindestquoten startet, die f?r
Dieselkraftstoff 4,4 Prozent betragen und f?r Ottokraftstoff von 1,2
Prozent mit einer j?hrlichen Erh?hung um 0,8 Prozent auf 3,6 Prozent
im Jahr 2010 ansteigen. Ab 2009 erfolgt die weitere schrittweise
Steigerung zus?tzlich ?ber eine f?r die Kraftstoffe insgesamt
geltende Gesamtquote. Diese betr?gt 6,25 Prozent im Jahr 2009 sowie
6,75 Prozent in 2010 und erh?ht sich anschlie?end in Jahresschritten
um 0,25 Prozent bis auf 8 Prozent im Jahr 2015.

Die Quoten beziehen sich auf den Energiegehalt der Treibstoffe.
F?r Biodiesel errechnet sich ein Volumenanteil von 4,8 Prozent am
Dieselkraftstoff, der einer beizumischenden Biodieselmenge von etwa
1,5 Millionen Tonnen entspricht. Angesichts einer gesamten
Biodieselkapazit?t von demn?chst ?ber 3 Millionen Tonnen hatte die
UFOP eine deutliche Erh?hung der Quoten gefordert. Der Gesetzgeber
hat dem mit der Erh?hung der Gesamtquote Rechnung getragen.

Damit werden in Zukunft auch in der neuen Quotenregelung die
?konomischen und technologischen Bedingungen dar?ber entscheiden,
welcher Biokraftstoff am sinnvollsten verwendet wird. Dies ist
insbesondere im Hinblick auf den in einigen Jahren anstehenden
Wettbewerb zwischen Biodiesel und den derzeit im Forschungsstadium
befindlichen synthetischen Kraftstoffe aus Biomasse von Bedeutung.

Zum Bedauern der UFOP war es im Gesetzgebungsverfahren nicht
m?glich, die seit dem 1. August 2006 geltende Steuer auf reinen
Biodiesel zu senken bzw. in der zeitlichen Staffel zu begrenzen.
Diese Steuer betr?gt zurzeit 9 Cent je Liter und erh?ht sich ab 2008
in Schritten von 6 Cent je Liter und betr?gt 45 Cent je Liter ab dem
Jahr 2012. Die UFOP wird daher die Marktentwicklung weiterhin sehr
genau beobachten, um rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer
Korrektur der Steuers?tze hinweisen zu k?nnen.

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