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EU Führerschein - Rechtstipps und Infos

13 Juli, 2008

Das OVG urteilte. Ohne Wohnsitz muss die Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden.


Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis im Eilverfahren die Beschwerde eines deutschen zurückgewiesen. Dem Beschwerdeführer würde von der Fahrerlaubnisbehörde das Recht aberkannt von der tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Die Fahrerlaubnisbehörde wollte den aus einem anderen Mitgliedstaat der EU den erlangten Führerschein nicht anerkennen. Denn aus der Fahrerlaubnis geht hervor das der Führerscheininhaber / Verkehrsteilnehmer nicht in dem Führerscheinausstellenden Staat gewohnt hat.

Sachverhalt

1999 wurde dem Antragssteller wegen Drogenkonsum die Fahrerlaubnis entzogen und für die Wiedererlangung des Führerscheins nach der Sperrfrist ein positives MPU Gutachten verlangt

2006 erwarb Er ohne ein positives Gutachten einen Führerschein aus der Tschechischen Republik. Doch die Fahrerlaubnisbehörde erkannte ihm das Recht ab, von der tschechischen Fahrerlaubnis hier in Deutschland Gebrauch zu machen. mpu-test.beeplog.de

Das OVG urteilte ohne Wohnsitz muss die Fahrerlaubnis nicht anerkannt werden.

Das OVG verwies auf zwei aktuelle Urteile des EUGH. Demnach darf ein Mitgliedstaat es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen, wenn wie hier bereits aus der Fahrerlaubnis hervorgeht das nach EU-Recht geltende Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Dies war nach OVG Angaben der Fall denn beim Antragsteller geht aus der Fahrerlaubnis hervor das der Führerscheininhaber einen deutschen Wohnsitz in der Fahrerlaubnis eingetragen hat. europa-fahrerlaubnis.com

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