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Klimapaket - Kraftfahrzeugsteuer - Tempolimit

16 Juni, 2008

Buendnis 90/Die Grünen fordern u.a.: Tempolimit auf Autobahnen, die Kraftfahrzeugsteuer auf CO2-Basis umzustellen, Einführung eines CO2-Grenzwertes von 120g/km ab 2012


Das Klimapaket ist tot, es lebe der Klimaschutz!

Die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung steht vor dem Scheitern. Mit dem verwässerten und zusammengestrichenen Klimapaket ist das notwendige Ziel, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40% gegenüber 1990 zu senken, nicht einmal entfernt zu erreichen. Nach einer aktuellen Studie des Ecofys-Instituts ist durch das Klimapaket statt der erforderlichen 270 Millionen Tonnen CO2-Einsparung lediglich mit einer Reduzierung um 100 bis 140 Millionen Tonnen zu rechnen. Die Bundesregierung hat ihre Klimaziele offensichtlich längst aufgegeben.

Die Selbstblockade der großen Koalition und die Rücksichtnahme auf die Lobbyinteressen der Automobil- und Energiewirtschaft hindern die Bundesregierung vor allen in den drei zentralen Fragen des Klimaschutzes beim Verkehr, dem Neubau klimaschädlicher Kohlekraftwerke und der Energieeinsparung an einer wirksamen und konsequenten Klimaschutzstrategie. Im Verkehrsbereich ist die Bundesregierung nicht Vorreiter sondern Bremser beim Klimaschutz. Die zwischen Merkel und Sarkozy abgesprochene Verwässerung und Verschiebung der europäischen CO2-Grenzwerte für Pkw behindert die Einführung effizienterer und sparsamerer Automodelle
- zulasten des Klimas und zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, die unter den hohen Benzinpreisen leiden.

Auch ein Tempolimit auf Autobahnen, das ohne Kosten und bürokratischen Aufwand erhebliche CO2-Reduktionen bringen würde, wird von der Bundesregierung hartnäckig blockiert. Zugleich reiht sich bei den in Meseberg beschlossenen Verkehrsmaßnahmen eine Pleite an die andere: Nach dem Scheitern der Anhebung der Biokraftstoffquote ist nun auch die Reform der Kraftfahrzeugsteuer verschoben und die Erhöhung und Spreizung der Lkw-Maut in Frage gestellt. Unterm Strich steht die Bundesregierung damit beim Verkehr, der für ca. 20% der deutschen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich ist, mit leeren Händen da.

Der von der Bundesregierung unterstützte Neubau von mehr als 20 Kohlekraftwerken würde Deutschland für 40 bis 50 Jahre auf eine extrem klimaschädliche Energieversorgung festlegen und den Spielraum für eine entscheidende Senkung der CO2-Emissionen erheblich einschränken. Deshalb ist es ein klimapolitischer Offenbarungseid, dass sich die Bundesregierung unermüdlich für den Neubau weiterer Steinkohle- und Braunkohlekraftwerke einsetzt, statt sie durch Effizienzvorgaben für neue Kraftwerke zu verhindern. Das gilt umso mehr, als Bundesumweltministerium, Umweltbundesamt und Deutsche Umwelthilfe einhellig bescheinigen, dass auch bei einem Verzicht auf neue Kohlekraftwerksbauten in Deutschland keine Stromlücke zu befürchten ist.

Verheerend ist die Bilanz der Bundesregierung auch in den Bereichen Effizienz und Energieeinsparung. Die Verschärfung der Energiesparverordnung EnEV wurde verschoben und durch Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser weitgehend entwertet, das versprochene Recht von Mietern auf eine angemessene energetische Sanierung ihrer Mietwohnungen fallen gelassen. Der Ersatz ineffizienter Nachtspeicherheizungen, der Millionen Tonnen CO2 im Jahr einsparen könnte, kommt nicht voran, und auch bei den Effizienz-Vorgaben für energiebetriebene Geräte hat die Bundesregierung keine dynamische Verschärfung der Standards nach dem Toprunner-Prinzip durchgesetzt. Dabei wäre weniger Energieverbrauch durch effizientere Technik nicht nur ein Gewinn für den Klimaschutz, sondern zugleich auch der beste Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegen steigende Energiepreise.

Um die deutschen Klimaschutzziele trotzdem noch zu erreichen und damit Deutschlands Verantwortung für den internationalen Klimaschutz gerecht zu werden, fordern wir:

- ein Moratorium für den Neubau von Kohlekraftwerken durchzusetzen, jedenfalls bis die CCS-Technik einsatzfähig und auf ihre ökologische Unbedenklichkeit hin geprüft ist,

- die 100%ige Versteigerung der Emissionszertifikate für die Energiewirtschaft ab der dritten Handelsperiode zu erreichen und dabei jeder Form von Vergünstigung für Kohlekraftwerke im Rahmen des Emissionshandels eine Absage zu erteilen,

- ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf allen Autobahnen einzuführen und so ohne zusätzliche Kosten rund 2,5 Mio. t CO2 im Jahr einzusparen,

- den Widerstand gegen schärfere Emissionsstandards für Pkw in der Europäischen Union unverzüglich aufzugeben, sich für die Einführung eines CO2-Grenzwertes von 120g/km ab 2012 ohne Anrechnung weiterer Maßnahmen und von 80 g/km ab dem Jahr 2020 einzusetzen,

- die Kraftfahrzeugsteuer auf CO2-Basis umzustellen, und dabei spritsparende Autos bis 120 Gramm CO2 für vier Jahre steuerfrei zu stellen und dies durch eine progressiv ansteigende Steuer auf Neuwagen mit einem hohen CO2-Ausstoß zu finanzieren

- die klimaschädlichen Steuerprivilegien für große Dienstwagen mit einem hohen CO2-Ausstoß einzuschränken,

- die Lkw-Maut zu erhöhen, auf Bundesstraßen auszuweiten und Transporter ab 3,5 Tonnen einzubeziehen,

- die beschlossene Bahnprivatisierung noch zu stoppen und die Mittel für den Regionalverkehr aufzustocken,

- den Luftverkehr mit wirksamen Vorgaben ab 2012 in den Europäischen Emissionshandel einzubeziehen und die steuerliche Subventionierung des Flugverkehrs zu beenden.

- den maximalen Energieverbrauch bei Neubauten auf unter 60 kWh pro Jahr und Quadratmeter festzuschreiben,

- die finanziellen Anreize zur Förderung der energetischen Sanierung bestehender Gebäude mit dem Ziel verstärken, den Wärmebedarf hier auf 100 kWh pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche zu senken,

- einen Energieeinsparfonds sowie Programme zur Umstellung auf erneuerbare Energien einzurichten, die gezielt einkommensschwachen Haushalten und insbesondere dem Bereich des Mietwohnungsbaus zugute kommen,

- eine Vorreiterrolle in der EU für die Umsetzung eines Top-Runner-Ansatzes zu übernehmen und so Anreize und Pflichten zur dynamischen Weiterentwicklung der effizientesten Geräte zu schaffen

- das Erneuerbare Energien Wärmegesetz so zu verbessern, dass die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien nicht nur für Neubauten sondern auch im Gebäudebestand vorgeschrieben wird,

- durch Nachbesserungen der Novelle des KWK-Gesetzes und eine Aufstockung der Mittel dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für den dynamischen Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung zu setzen,

- den Widerstand gegen mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten und eine eigentumsrechtliche Trennung von Übertragungsnetzen und Produktion aufzugeben, den Atomkonsens zu akzeptieren und neuen klimafreundlichen Anbietern faire Wettbewerbschancen zu bereiten.

Beschluss: Einstimmig


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