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Dieselpartikelfilter-Streit

21 Mai, 2008

Der Austausch von nicht funktionierenden Dieselpartikelfiltern läuft nicht wie gewünscht. Die Beibehaltung der Steuerbegünstigung und die Zuteilung der Umweltplakette ist nur gerechtfertigt, wenn die Kulanzregelung zum Austausch der Filter auch in Anspruch genommen wird.


KBA greift im Dieselpartikelfilter-Streit ein.
Der Austausch von nicht funktionierenden Dieselpartikelfiltern (DPF) läuft nicht wie gewünscht. Aus diesem Grund schreibt das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) jetzt die betroffenen Halter gezielt an. Das teilte der Präsident des KBA der Pressestelle des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit.

In dem Schreiben wird auch auf verbraucher- und umweltfreundliche Lösung hingewiesen. Das KBA empfiehlt, sehr rasch von der kostenfreien Austauschmöglichkeit Gebrauch zu machen, um auch künftig von den Steuervorteilen und von der Umweltplakette profitieren zu können. Sollte es derzeit noch keinen funktionierenden Ersatzfilter gibt, bekämen die Halter in ihrer Werkstatt einen Gutschein, den man einlösen könne, sobald ein geeigneter Filter lieferbar ist.

Dabei betont das KBA, dass die Beibehaltung der Steuerbegünstigung und die Zuteilung der Umweltplakette nur gerechtfertigt sind, wenn die Kulanzregelung zum Austausch der Filter auch in Anspruch genommen wird. Bei einer zu geringen Beteiligung an der Umtauschaktion behalte sich die Bundesregierung vor, die gewährten Steuervorteile sowie die Berechtigung zum Befahren von Umweltzonen für Fahrzeuge mit mangelhaften Filtern auf den Prüfstand zu stellen.

Der ZDK hat seine Mitgliedsbetriebe in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass der Kunden einen rechtlichen Anspruch auf für ihn kostenlosen Austausch hat, "unabhängig davon, ob die Werkstatt ein Verschulden trifft". Die Werkstatt kann bei ihrem Lieferanten Rückgriff nehmen.

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