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AvD setzt sich erfolgreich gegen "Geb?hren-Abzocke" e

20 Oktober, 2006

Seit etwa einem Jahr gibt es neue Zulassungsdokumente f?r Kraftfahrzeuge. Zwar gibt es keine Umtauschpflicht f?r "Altpapiere", sofern jedoch eine ?nderung in den Papieren vorgenommen wird, wie bei einem Halterwechsel, ist der Umtausch zwingend. Bisher wurde von den Beh?rden eine Bearbeitungsgeb?hr von 12,80 Euro erhoben, um die alten Dokumente zur?ck zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) hinterfragte diese Praxis - und erzielte einen Erfolg.


Da in den neuen Zulassungsdokumenten nicht mehr alle Daten aufgenommen werden, die ehemals in den Papieren standen, rieten Experten grunds?tzlich dazu, die alten Papiere nach Entwertung zur?ckzuverlangen und aufzubewahren. Die Beh?rden reagierten: Warum nicht f?r die Verwaltungst?tigkeit "Entwertung und R?ckgabe" eine Geb?hr erheben? Die "Serviceleistung" wurde mit 12,80 Euro in Rechnung gestellt. Die Begr?ndung hat den AvD interessiert. Die Antwort der Beh?rde: "Es handele sich bei der Entscheidung dar?ber, ob die alten Papiere ausgeh?ndigt werden oder nicht, um eine Ausnahmeentscheidung, denn das Gesetz besage, dass die alten Papiere grunds?tzlich einzuziehen seien. Und f?r eben eine solche Ausnahmeentscheidung k?nne man laut Geb?hrenordnung eine Geb?hr erheben." Der Verkehrsclub beantragte eine Pr?fung im zust?ndigen Bund-L?nder-Fachausschuss. Jetzt wurde abschlie?end mitgeteilt, dass "da es inzwischen wegen der H?ufigkeit der F?lle die R?ckgabe des Fahrzeugbriefes zur Regel geworden sei, bei den obersten Verkehrsbeh?rden der L?nder Einigkeit bestehe, dass mit der Geb?hr f?r den Umtausch des Fahrzeugbriefs in H?he von 5,10 Euro auch der Aufwand f?r die R?ckgabe des entwerteten Dokuments abgegolten sei. Von einer Erhebung einer Geb?hr f?r die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werde k?nftig abgesehen."

Der AvD will ?berpr?fen, ob die Entscheidung von den Beh?rden umgesetzt wird.

Quelle: www.auto-reporter.net

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