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CO2-Einsparpotenziale kleinerer Fahrzeuge nutzen

18 März, 2008

Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass die Vorgaben der Kommission bis 2012 von allen Herstellern erreicht werden können und fordert eine zeitlich gestaffelte Implementierung der neuen Grenzwerte.


Zu einem europäischen Verordnungsvorschlag, der auf die Reduzierung der Treibhausgase bei neuen Personenkraftwagen zielt, hat der Bundesrat in seiner heutigen Plenarsitzung kritisch Stellung genommen. Der Vorschlag stellt verbindliche Zielvorgaben für die spezifischen CO2-Emissionen auf, die ein neuer Pkw in Abhängigkeit von seiner Masse erfüllen muss.

Zwar erkennt der Bundesrat die Bemühungen um den Klimaschutz an, fordert aber, dass diese im Einklang mit anderen gewichtigen Interessen wie Mobilität der Bürger und der Wirtschaft stehen müssten. Bereits im vergangenen Jahr hatte die Kommission die Initiative angekündigt und dabei versprochen, die Verminderungsziele wettbewerbsneutral, sozial ausgewogen und nachhaltig zu gestalten und der Vielfalt der europäischen Automobilhersteller gerecht zu werden.

Nach Auffassung des Bundesrates genügt der nunmehr vorliegende Verordnungsvorschlag den selbst gestellten Ansprüchen in keiner Weise und muss verbessert werden. Die Länder sind der Ansicht, dass alle Fahrzeughersteller den ihnen zumutbaren Beitrag zu einer optimalen Reduzierung des gesamten CO2-Ausstoßes leisten müssten. Dies gelte vor allem auch für die volumenstarken kleineren Fahrzeuge, denn gerade hier lägen wegen der hohen Fahrzeugzahlen die größten, ökonomisch am besten erreichbaren Einsparpotenziale. Das von der Kommission vorgeschlagene Regulierungsmodell belaste dagegen einseitig die Hersteller größerer Automobile, was zu korrigieren sei.

Die vorgesehenen Strafen wegen Emissionsüberschreitung lehnt der Bundesrat ab. Sie schwächten die Investitionsfähigkeit und -stärke der Automobilindustrie - insbesondere der Premiumhersteller - und verzerrten den Wettbewerb massiv. Auch müsste hier die Verhältnismäßigkeit zu anderen Industrien im Klimaschutz gewahrt bleiben. Zudem erhebt der Bundesrat Zweifel an einer EU-Kompetenz zur Einführung einer umweltbezogenen und steuerähnlichen Abgabe zugunsten des europäischen Haushalts.

Der Bundesrat geht nicht davon aus, dass die Vorgaben der Kommission bis 2012 von allen Herstellern erreicht werden können und fordert eine zeitlich gestaffelte Implementierung der neuen Grenzwerte. Zur Information des Verbrauchers setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass Fahrzeuge Energieeffizienzklassen zugeordnet werden. Durch deren graphische Darstellung kann der Kunde leicht einen Vergleich zwischen den Fahrzeugen ziehen.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Bundesrat

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