Aktuelle News
 


Uneinigkeit über CO2-Emissionsgrenzen für Pkw

07 März, 2008

Das Grundprinzip verbindlicher Höchstwerte für CO2-Emissionen von Pkw stand beim Rat der EU-Umweltminister Anfang dieser Woche außer Debatte.


Allein bei der Frage nach dem "Wie" schieden sich die Geister gemäß nationaler Interessenslage. Der Richtlinienvorschlag der Kommission vom Dezember 2007 sieht einen maximalen Richtwert von 130 g CO2 je km für 2012 vor, der durch begleitende Maßnahmen (etwa beim Straßenbelag und bei Reifen) um weitere 10 g/km gesenkt werden soll. Eine komplizierte Staffelung in Abhängigkeit des Gewichts des Fahrzeugs sowie ausgleichende Bußgeldzahlungen beim Verkauf von Fahrzeugen, die die festgesetzten Werte überschreiten, sollen ausgleichend zum Tragen kommen. Während Frankreich, Italien ebenso wie Spanien für eine harte Besteuerung von "Benzinfressern" eintreten, wollen die Niederlande lieber nach USVorbild den "Fußabdruck" eines Autos (die Fläche zwischen den Rädern) und nicht das Gewicht als Kriterium auswählen, nach dem Emissions-Grenzwerte zu berechnen sind. Schweden wünscht sich zusätzlich die Einführung eines Art CO2-Handelsschemas für Pkw, das den Herstellern so genannter Premium Cars höherer Preis- und Gewichtsklassen ermöglicht, CO2-Rechte von anderen Herstellern zu kaufen. Deutschlands Staatssekretär Matthias Machnig wiederum kritisierte die Höhe der Strafen und forderte grundsätzlich eine gerechtere - wettbewerbsneutrale - Lösung. Östliche EU-Staaten wie Rumänien fürchten hingegen eine allgemeine Verteuerung auch kleinerer Autos. Damit drohe sich die umweltfreundliche Erneuerung der Flotte in einkommensschwachen Mitgliedsländern zu verlangsamen - in Rumänien etwa beträgt das Durchschnittsalter eines Pkw 13 Jahre. Ganz anders stellt sich die Sachlage für die Briten dar. Umweltminister Hillary Benn freute sich über die Ausnahmeregelung, die die Kommission Nischenherstellern hochwertiger Nobelmarken zugesteht. Geringe Stückzahlen machen die Bentleys und Rolls Royce in Klimaschutzfragen zu vernachlässigbaren Größen.
ARCD-Pressestelle
Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim
Postfach 440, 91427 Bad Windsheim
E-Mail schoeniger@arcd.de

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights