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Kfz Zulassung - neues elektronisches Versicherungsverfahren

04 März, 2008

Kfz-Zulassung: Seit dem 01. März 2008 gibt es das elektronische Schnellverfahren.


Mit dem elektronischen Versicherungsbestätigungsverfahren (eVB) sparen Kfz-Halter künftig jede Menge Zeit bei der An- oder Ummeldung ihres Fahrzeugs.

Bislang war es mitunter eine echte Geduldsprobe: Wer nachweisen wollte, dass sein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, musste eine Deckungskarte - früher auch Doppelkarte genannt - von seinem Kfz-Versicherer anfordern und anschließend noch den Gang zur Zulassungsbehörde absolvieren.

Seit dem 1. März 2008 hat sich dieses Prozedere erheblich verkürzt: Die Versicherungsbestätigungskarte aus Papier hat digitale Konkurrenz bekommen. Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied des unabhängigen Versicherungsvergleichsportals Aspect Online: "In einem vollständig elektronischen Verfahren können die benötigten Daten zwischen Versicherungsunternehmen, dem Kraftfahrt-Bundesamt und regionalen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden."

In der Praxis funktioniert das so: Der Versicherer oder der Vermittler händigen dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellen für ihn die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in einer zentralen Datenbank des "Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft" (GDV) bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB von dort abrufen.

Vereinfachung durch VB-Nummer

Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinander finden, erhält Letzterer vom Versicherer bzw. vom Vermittler eine Code-Nummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination wie beispielsweise "H7FX5A3" und dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte eVB für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen. Die VB-Nummer kann auch über Aspect Online bezogen werden. Wolfgang Schütz: "Seit jeher bieten wir unseren Kunden und Besuchern den Online-Abschluss in Sachen Kfz-Versicherung an. Die Zusendung der VB-Nummer passt somit sehr gut in unser digitales Angebot."

Ab 1. März ist die elektronische Versicherungsbestätigung für die Versicherer obligatorisch. Allerdings kann es vorkommen, dass eine Zulassungsbehörde auch nach dem 1. März noch mit der Versicherungsbestätigung aus Papier arbeitet. Für diese Konstellation werden die Versicherer in einer Übergangszeit - zunächst bis Ende 2008 - die VB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte eindrucken.

Wann wird der Prozess "eVB zum Abruf" angewandt?

Immer dann, wenn der Versicherungsnehmer persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen muss, also bei

- Neuzulassung eines Kfz,
- Halterwechsel oder Besitzumschreibung,
- Wohnortwechsel in Verbindung mit einer Änderung des Zulassungsbezirkes,
- Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung.

Kürzere Wartezeiten, geringere Kosten

Die Vorteile der eVB lägen dabei auf der Hand, so Wolfgang Schütz: "Arbeitsabläufe in den Behörden werden effizienter, eine Eingabe der Versicherungsdaten per Hand überflüssig und dadurch Eingabefehler reduziert. Die Versicherer gehen davon aus, dass sich die Wartezeiten für Kunden um bis zu 50 Prozent verkürzen. Weiterhin wird so ein größerer Schutz vor Missbrauch gewährleistet: Der Versicherungsschutz ist eindeutig und sofort nachgewiesen."

Das neue eVB-Verfahren ist dabei gegenüber der alten Versicherungskarte auch deutlich günstiger: Bei rund 11,5 Millionen Neuzulassungen und Ummeldungen pro Jahr können über 340 Tonnen Papier eingespart werden. Bis zum Jahr 2010 sollen außerdem die Voraussetzungen dafür geschaffen sein, dass Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett online per Internet oder Handy zulassen können.

Weitere Infos zur Kfz Zulassung - Ummeldung oder Anmeldung erhalten Sie hier:

Kfz Zulassung

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