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Biokraftstoffstrategie - E10

16 Februar, 2008

Die Fahrzeughersteller werden ihre Kunden über die E10-Verträglichkeit der Fahrzeuge informieren. Sollte es wider Erwarten in Einzelfällen zu Problemen mit der E10-Verträglichkeit kommen, wird die Automobilindustrie eine verbraucherfreundliche Regelung sicherstellen.


Gemeinsame Erklärung von VDA, VDIK und BMU zur Beimischung von Biokraftstoffen

Die Bundesregierung und die Automobilindustrie haben sich erneut gemeinsam dazu bekannt, den Anteil an Biokraftstoffen sukzessive weiter auszubauen. Damit werde ein entscheidender Beitrag zur weiteren Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr geleistet, betonten beide Seiten nach einem Treffen in Berlin. Besondere Potenziale zur CO2-Reduzierung werden zukünftig im Einsatz von Biokraftstoffen der 2. Generation gesehen.

Die Biokraftstoffstrategie der Bundesregierung ist in einem zweijährigen Prozess auch unter Einbindung der deutschen Automobilindustrie entstanden. Diese Strategie hat das Ziel, in den nächsten Jahren den Anteil der Biokraftstoffe kontinuierlich zu steigern. Ein Element dieser Kraftstoffstrategie ist die Einführung von E10 (10 Volumenprozent Ethanol zum Ottokraftstoff).

Bei den Beratungen der Biokraftstoffstrategie sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass der weit überwiegende Anteil der Pkw mit Ottomotor E10-verträglich ist. Bekannt war aber auch, dass es Ausnahmen geben werde. So werden nur wenige Fahrzeuge, die mit Benzin-Direkteinspritzung der 1. Generation ausgerüstet sind, auf die Bestandsschutzsorte Super Plus umsteigen müssen. Die deutsche Automobilindustrie hat erklärt, es handele sich um ca. 375.000 Fahrzeuge deutscher Hersteller, das entspricht gut 1 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Benziner, die auf Super Plus umsteigen müssen. Dies war Grundlage des Verordnungsentwurfes der Bundesregierung zur Novelle der 10. BImSchV.

Mit der Nachhaltigkeitsverordnung, die am 5. Dezember 2007 im Bundeskabinett verabschiedet worden ist, soll zudem sichergestellt werden, dass nur Ethanol dem Kraftstoff beigemischt wird, das klar definierten Nachhaltigkeitskriterien genügt und damit einen positiven Beitrag zum Klima-schutz leistet.

Inzwischen wurden öffentliche Zweifel an den vorgelegten Zahlen erhoben. Deshalb hat am 13. Februar 2008 ein Gespräch mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) stattgefunden. Es wurde mit dem BMU vereinbart, dass VDA und VDIK sowie deren Mitgliedsunternehmen bis Ende März 2008 die Pkw mit Ottomotor benennen, die nicht für E10 geeignet sind und weiterhin mit konventionellem Kraftstoff E5 in der Qualität Super Plus betrieben werden müssen. Erst wenn von Seiten der Automobilindustrie diese Voraussetzungen geschaffen sind, wird das Bundesumweltministerium die Verordnung (10. BImSchV) dem Bundeskabinett zur abschließenden Beratung vorlegen.

Die Fahrzeughersteller werden ihre Kunden über die E10-Verträglichkeit der Fahrzeuge informieren. Sollte es wider Erwarten in Einzelfällen zu Problemen mit der E10-Verträglichkeit kommen, wird die Automobilindustrie eine verbraucherfreundliche Regelung sicherstellen.
BMU

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