Die Bilanz des Kfz-Händlers muss "verbindlich" sein
08 Februar, 2008
Kraftfahrzeughändler haben in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten für die von ihnen übernommene Verpflichtung, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, auszuweisen.
Kraftfahrzeughändler haben in ihren Bilanzen Verbindlichkeiten für die von ihnen übernommene Verpflichtung, verkaufte Fahrzeuge zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, auszuweisen. Diese Praxis ergibt sich häufig beim Verkauf von Neuwagen an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen. Durch den Rückkauf der Fahrzeuge drohen den Kfz-Händlern oft Verluste, da der Preis für den Rückkauf vielfach über dem Marktwert der Fahrzeuge liegt. Der Bundesfinanzhof: Die Rückkauf-Verpflichtung stellt für den Händler eine wirtschaftliche Belastung dar, die durch den Ansatz einer - den Gewinn mindernden - Verbindlichkeit berücksichtigt werden müsse.
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