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Rußfilterskandal

26 November, 2007

Rußfilterskandal: Staatssekretär Machnig unterrichtet Öffentlichkeit nachweislich falsch.


Ausreichende Prüfergebnisse zur grundsätzlichen Bewertung der Betrugsfilter der Firma GAT lagen schon im Herbst 2006
vor - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert rückhaltlose
Aufklärung und Rehabilitierung des im Umweltbundesamt strafversetzten
Beamten

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat die Behauptung von Umweltstaatssekretär Matthias Machnig als "nachweislich falsch" zurückgewiesen, wonach dem Bundesumweltministerium "belastbare Informationen über die mangelhafte Funktion einzelner Dieselpartikel-Minderungssysteme" erst seit August 2007 vorliegen. Vielmehr waren die dem BMU und der DUH im August 2007 vorliegenden Vergleichsuntersuchungen genausowenig nach
Anlage 26 STVZO durchgeführt und kamen dennoch zum selben Resultat
wie die im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) von dem schweizerischen
Prüflabor TTM Maier bereits im Herbst 2006 vorgelegten
Prüfergebnisse: In beiden Untersuchungen wurde auf einen aufwändigen
4.000 km Test verzichtet, in beiden Fällen zeigte sich bereits nach
einem deutlich kürzeren Dauerlauf, dass die Filter der Firma GAT eine
völlig unzureichende Filterwirkung aufweisen. So wie das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) aufgrund der Enthüllung der DUH im August
2007 einen Konformitätstest durchführen ließ, hätten es das KBA
sicher bereits Ende 2006 durchgeführt, hätte die DUH die schweizer
Sudienergebnisse damals erhalten und veröffentlichen können.

Dies habe Staatssekretär Machnig persönlich verhindert, indem er -
entgegen der rechtlichen und fachlichen Einschätzung des
Umweltbundesamts sowie von BMU-Rechtsexperten - persönlich
verhinderte, dass die Prüfergebnisse aus der Schweiz der Deutschen
Umwelthilfe zur Verfügung gesellt wurden. Das Verwaltungsgerichts
Dessau, das am vergangenen Freitag die Herausgabe der Prüfergebnisse
an die DUH verfügte, hat damit festgestellt, dass das Vorgehen
Machnigs rechtswidrig war.

"Hätten wir die Resultate der schweizerischen Messungen bereits im
November 2006 einsehen und öffentlich bewerten können, hätten wir die
Öffentlichkeit rechtzeitig vor den Betrugssystemen warnen und das
Kraftfahrtbundesamt schon damals zu einer Konformitätsprüfung bewegen
können. Das Kind wäre nicht in den Brunnen gefallen. Herr Machnig hat
mit seiner Informationsblockade dafür gesorgt, dass es fällt. 60.000
Autofahrer und ein Schaden von 60 Mio. Euro sind die verhängnisvolle
Folge dieser Fehlentscheidung", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch.

Vor diesem Hintergrund nannte Resch die Strafversetzung des
Abteilungsleiters "Umwelt und Verkehr" des Umweltbundesamt (UBA), Dr.
Axel Friedrich, einen Tag vor der Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Dessau einen "skandalösen Vorgang". Friedrich
habe dem Informationsbegehren der DUH und damit der rechtzeitigen
Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über die auf den Markt
drängenden Betrugsfilter von Anfang zustimmen wollen. Er sei daran
von Verantwortlichen im BMU gehindert worden, die nun die Entfernung
des weltweit anerkannten Luftreinhalte-Experten aus seinem Fachgebiet
angeordnet haben. Einen Tag später habe das Verwaltungsgericht Dessau
Friedrich mit seinem Urteilsspruch praktisch rehabilitiert. "Der
ganze Vorgang muss rückhaltlos aufgeklärt und Axel Friedrich
rehabilitiert werden", forderte Resch.
Pressekontakt:
Für Rückfragen E-Mail: rosenkranz@duh.de

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