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Bares Geld sparen - Zu viel gezahlte Kfz-Steuer?

13 August, 2007

Fahrzeuge auf Emissionsklassen-Einstufung ?berpr?fen


Manche Fahrzeuge, die auf Euro 1 eingestuft sind, k?nnen ohne technische ?nderungen auf Euro 2 umgeschl?sselt werden. Darauf weist der Auto Club Europe (ACE) hin. Dadurch k?nne bares Geld gespart werden.

Zwischen Euro 1 und Euro 2 liegen zurzeit 7,77 Euro pro 100 Kubik ?bei einem Wagen mit 1,3 Litern Hubraum macht das eine Differenz von ?ber 100 Euro im Jahr aus. Auch, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die meisten Fahrzeuge nach den tats?chlichen Werten besteuert werden lohnt die ?berpr?fung, ob sich die Emissionsklasse nicht verbessern lassen kann. Denn umgeschl?sselt werden kann ein Fahrzeug auch heute noch.

Voraussetzung daf?r ist eine Bescheinigung des Fahrzeugherstellers, dass bessere Schadstoffgrenzwerte als urspr?nglich eingetragen erreicht werden. Bei den meisten Firmen ist der Vertragsh?ndler erster Ansprechpartner. Hier gibt es auch noch Auflistungen, welche Modelle und Ausf?hrungen ohne technische ?nderungen umgeschrieben werden k?nnen. Zumindest, wenn der H?ndler schon vor zehn Jahren existierte und eine gute Ablage hat. Ansonsten wird die Kopie des Fahrzeugscheins an Werk beziehungsweise Importeur geschickt und dort ?berpr?ft.

Die meisten Hersteller betrachten die Ausstellung einer solchen Bescheinigung auch heute noch als Kundenservice, der kostenfrei ist. Peugeot, Subaru und Porsche lassen sich den Dienst bezahlen, bei Opel h?ngt es vom H?ndler ab, in welcher H?he Kosten erhoben werden. Deutsche, franz?sische und italienische Hersteller bieten entsprechende Bescheinigungen f?r eine Vielzahl von Modellen an. Ob ein Fahrzeug umgeschl?sselt werden kann ist jedoch von Baujahr, Ausf?hrung und Motorisierung abh?ngig.

F?r manche Modelle, die bereits die Euro 2-Norm erf?llen gibt es dar?ber hinaus Gutachten, mit denen die D3-Eingruppierung m?glich ist. Steuerlich werden diese Fahrzeuge dann als Euro 3 abgerechnet. Dies k?nnte vor allem f?r Besitzer eines Audi, Honda, Kia, Peugeot, Suzuki, Toyota oder VW interessant sein.

Zuviel gezahlte Kfz-Steuer bekommt der Besitzer ab der Zulassung auf seinen Namen zur?ck erstattet. Nach einigen Jahren darf man mit einigen Hundert Euro rechnen. Finanzbeh?rden, denen diese Regelung nicht gel?ufig ist, sollten auf die Kraftfahrzeugsteuer-Durchf?hrungsverordnung, verwiesen werden: "Als Zeitraum, f?r den jeweils Steuerbefreiung nach ? 3 Nr. 6 des Gesetzes beansprucht werden kann, kommt jeder Zeitraum in Betracht, der im Falle der Steuerpflicht als Entrichtungszeitraum zul?ssig w?re", lautet Paragraph 7, Absatz 2. Allerdings muss die Widerspruchsfrist von nur 30 Tagen ab Datum des ge?nderten Steuerbescheids eingehalten werden, sonst verf?llt der Anspruch.

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