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Bussgeld - Europ?ische Lichtpflicht am Tag

05 August, 2007

In vielen L?ndern Europas gilt Lichtpflicht am Tag.


Lichtmuffel m?ssen bis zu 200 Euro Bu?geld zahlen
In Deutschland wird die Lichtpflicht f?r Autos am Tag seit l?ngerem diskutiert. Bislang bleibt es aber bei einer Empfehlung. ?hnlich verfahren Frankreich, die Schweiz und Bulgarien. In vielen L?ndern Nord- und Osteuropas ist Tagfahrt-Licht hingegen Pflicht. Laut ADAC m?ssen Autofahrer bei Verst??en mittlerweile in 20 europ?ischen Staaten mit Bu?geldern von bis zu 200 Euro rechen.

W?hrend in 17 europ?ischen L?ndern die Lichtpflicht auf allen Stra?en gilt, muss diese in Italien, Russland und Ungarn nur auf den Autobahnen und au?erorts beachtet werden. Eine jahreszeitliche Lichtpflicht besteht ausschlie?lich in der Slowakei und zwar von Mitte Oktober bis Mitte M?rz.

Die Lichtpflicht bezieht sich in der Regel auf Abblendlicht. Fahrzeuge, die mit Tagfahrleuchten ausger?stet sind, d?rfen diese in ?sterreich, Italien und in den skandinavischen L?ndern benutzen. In den anderen L?ndern mit Lichtvorschrift werden sie ?berwiegend toleriert.

Wer die Lichtpflicht missachtet, riskiert nicht nur eine Geldbu?e, ihm drohen auch haftungsrechtliche Nachteile, wie zum Beispiel eine Minderung der Schadenersatzleistung. Dabei kommt es jedoch immer auf den Einzelfall an. Gekl?rt werden muss, ob die ausgeschalteten Scheinwerfer tats?chlich Ursache f?r den Unfall waren.

Verst??e werden in den einzelnen L?ndern unterschiedlich hoch geahndet. Mit rund 50 Euro muss im Mittel jedoch gerechnet werden. W?hrend beispielsweise in ?sterreich 15 Euro, in Schweden etwa 55 Euro und in D?nemark umgerechnet 70 Euro f?llig werden verlangen Norwegen rund 190 Euro und Russland bis zu 200 Euro Bu?geld.

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