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Fahrkostenzuschuss: So schafft er eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten

24 November, 2021

Kompetente, loyale Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital erfolgreicher Unternehmen. Sie zu halten wird


angesichts fortschreitenden Fachkräftemangels für Unternehmer eine immer wichtigere Aufgabe. Ein beliebtes und effektives Mittel, um Arbeitnehmer zu binden, ist der Fahrkostenzuschuss. Er wird zusätzlich zum Gehalt gezahlt und muss vom Arbeitnehmer nicht mehr versteuert werden. Für Arbeitgeber bleibt er sozialversicherungsfrei und ist damit günstiger als eine Gehaltserhöhung. So fördert der Fahrkostenzuschuss grundsätzlich eine Win-Win-Situation. Auf diese Details sollten Sie allerdings achten.

Der Fahrkostenzuschuss:
Was ist er und welche Vorteile bringt er?
Der Fahrkostenzuschuss ist immer eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn oder Gehalt gewährt wird.

Vorteile für den Arbeitgeber:
Der Fahrkostenzuschuss kann mit einer pauschalen Besteuerung von 15 Prozent abgegolten werden. Sozialabgaben werden dann nicht fällig.
Die Zusatzleistung ist damit günstiger als eine Anhebung des normalen Lohns oder Gehalts.

Vorteile für den Arbeitnehmer:
Der Fahrkostenzuschuss kommt in voller Höhe bei ihm an, da er nicht der Steuerprogression unterliegt, die bei einer Gehaltserhöhung greifen würde.
Finanziert der Arbeitgeber über den Fahrkostenzuschuss ein Jobticket für den Öffentlichen Nahverkehr, so kann dieses auch privat genutzt werden.

Vorteile für beide:
Der Arbeitgeber bindet mit dem Benefit des Fahrkostenzuschusses Mitarbeiter an das Unternehmen.
Der Arbeitnehmer kann den Fahrkostenzuschuss ins Spiel bringen, wenn der Arbeitgeber eine direkte Gehaltserhöhung abgelehnt hat.

Fahrkostenzuschuss zu Fahrten mit dem eigenen Pkw
0,30 Euro je Entfernungskilometer für die einfache Hinfahrt zur Arbeit kann der Arbeitgeber mit einer pauschalen Besteuerung von 15 Prozent als Fahrkostenzuschuss gewähren - ab dem 21. Kilometer sind es aktuell 0,35 Euro. Wichtig ist allerdings: Der Gesamtbetrag darf nicht höher sein als die Summe, die der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung als Pendlerpauschale zum Ansatz bringen könnte.
Der Fahrkostenzuschuss kann auch bei Minijobs gewährt werden.

Fahrkostenzuschuss für die öffentlichen Verkehrsmittel: Das Jobticket
Jobtickets für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind seit dem Januar 2019 für Arbeitgeber noch attraktiver geworden: Das bis dahin gültige Steuer-Freilimit von monatlich 44 Euro ist ersatzlos gestrichen worden - beziehungsweise kann nun für andere geldwerte Vorteile für den Arbeitnehmer genutzt werden. Das Jobticket bleibt grundsätzlich steuerfrei. Ausnahme: Möchte der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung uneingeschränkt geltend machen, so muss das Jobticket vom Arbeitgeber mit 25 Prozent versteuert werden. Der Arbeitnehmer kann das Jobticket ohne Einschränkungen auch für private Fahrten nutzen.

Welche Regelungen gelten beim Firmenwagen?
Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Firmenwagen auch privat zu nutzen, so ist dies ebenfalls ein geldwerter Vorteil, der aber - im Gegensatz zum Fahrkostenzuschuss - vom Arbeitnehmer als zusätzliches Einkommen versteuert werden muss. Dabei stehen grundsätzlich zwei Optionen zur Auswahl:
Bei der sogenannten Pauschalierungs- oder Ein-Prozent-Methode versteuert der Arbeitnehmer ein Prozent des Bruttolistenneupreises des Fahrzeugs - und zwar unabhängig davon, was das Auto tatsächlich gekostet hat. Wichtig: Für Hybrid- und E-Autos gelten aktuell reduzierte Sätze von 0,5 Prozent beziehungsweise sogar von 0,25 Prozent. Die Regelungen haben vorläufig bis zum 31.12.2030 Bestand
Die Nachweis-Methode bedeutet schlicht: Führen eines Fahrtenbuchs, in den sorgfältig alle privaten und dienstlichen Fahrten, inklusive Start, Ziel und Kilometerstand eingetragen werden - um anschließend nur die private Nutzung versteuern zu müssen. Der manuelle Aufwand ist recht groß, als Alternative bietet sich ein digitales Fahrtenbuch an.

Fazit
Arbeitgeber können ihre Angestellten mit einem attraktiven Fahrkostenzuschuss nicht nur in ihrer Mobilität unterstützen, sondern mit dem für sie steuerfreien Benefit auch stärker an sich binden. Der Fahrkostenzuschuss ist eine wirkungsvolle Methode, Lohn oder Gehalt zu optimieren, da er immer zusätzlich gezahlt wird. Da auf den Fahrkostenzuschuss zugleich nur ein geringer Pauschalsteuersatz und keine Sozialabgeben entfallen, profitiert auch der Arbeitgeber. Im Saldo: Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. ub/dom

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