Aktuelle News
 


Autounfall - Reparieren oder verkaufen?

23 August, 2021

Die Kostenfrage rund um Autos ist nicht immer einfach. Wir erklären den Schadensfall:


Für die allermeisten Personen gilt ein Auto als größte einzelne Investition im eigenen Leben, sofern nicht auch Wohneigentum gekauft wurde. Entsprechend sensibel ist die stets vorhandene Frage um die finanzielle Seite, wenn es zum Schadensfall kommt. Klar ist dabei oft, dass durch einen Unfall der Wert des Fahrzeuges erheblich verringert wird und nur in den seltensten Fällen mit der Hilfe von Versicherungen das finanzielle Optimum erzielt werden kann. Doch es gibt oft Optionen, aus denen gewählt werden kann, um doch noch bestmöglich dazustehen. Darauf möchten wir in der Folge hinweisen.

Reparieren oder verkaufen: Das ist die Frage
Es gibt sowohl den technischen als auch den wirtschaftlichen Totalschaden. Ersterer besagt, dass die Reparatur des Fahrzeugs schlichtweg nicht mehr möglich ist, da der Schaden das technisch nicht mehr zulässt. Zweiteres besagt, dass die Reparatur sich wirtschaftlich nicht lohnt, da der Kostenaufwand höher wäre als der Restwert. Das ist oft schade, doch was viele nicht wissen ist, dass selbst bei einem Auto mit Motorschaden verkaufen möglich ist und es auch in anderen schwerwiegenden Fällen oftmals noch Optionen gibt.
Dennoch gilt, dass oft abgewogen werden sollte.
Die finanzielle Frage ist hierbei zentral und selbst sentimentaler Wert für das Fahrzeug sollte zurückgestellt werden. Was allerdings wichtig ist, ist die Sicherheitsfrage nach dem Unfall. Wird all das von Ihnen einbezogen, können Sie oft die richtige Entscheidung treffen und entscheiden, ob Sie reparieren, verkaufen oder sogar beides.

Auch steuerlich ist die Kostenfrage im Schadensfall interessant
Oft unbekannt ist der Fakt, dass unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Unfall auch steuerliche Vorteile möglich sind. Dafür müssen einige Bedingungen erfüllt sein.
Die wichtigsten Bedingungen hierfür möchten wir kurz aufzeigen:
Der Unfall muss mit einer Fahrt im beruflichen Kontext geschehen.
Dazu zählen Dienstreisen, Wege zur Arbeit oder andere dienstlich bedingte Fahrten.
Die Kosten müssen selbst getragen werden.

Nicht selten geschehen Unfälle im Feierabendverkehr, wenn die Konzentration nicht mehr da ist und folglich können Sie mit etwas Glück einige Unfallkosten als Werbungskosten geltend machen. Von Reparaturkosten über den Abschleppdienst bis hin zur Ausfallzeit des Fahrzeugs sind hier Möglichkeiten vorhanden. Im Ernstfall empfehlen wir Ihnen daher die Richtlinien genau nachzuforschen oder falls möglich, beim Steuerberater nachzufragen. ub/dom

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights