Aktuelle News
 


Leasingraten steuerlich absetzen: Geht das?

27 April, 2021

Ob es geht, Leasingraten steuerlich abzusetzen? Ja und Nein. Wenn man sich privat ein Fahrzeug least, hat man


leider nicht die Möglichkeit, das Fahrzeug steuerlich abzusetzen. Anders verhält es sich hingegen, wenn man sich für ein Leasing als Selbstständiger oder Freiberufler entscheidet.

Bei den Leasingraten handelt es sich um Betriebsausgaben, die voll anrechenbar sind. Da es hier aber um das deutsche Steuerrecht geht, ist das Ganze, wie zu erwarten, nicht ganz unkompliziert.

Zunächst stellt sich die Frage, ob Kauf oder Leasing
Sobald die Anschaffung eines neuen Firmenfahrzeuges ansteht, sieht man sich sofort mit der Frage konfrontiert, welche Möglichkeit hier die Bessere ist, lieber kaufen oder leasen?
Diese Entscheidung hängt vor allen von den persönlichen Anforderungen ab. Hier können ganz unterschiedliche Aspekte relevant sein. Welches Fahrzeug soll es sein, und soll es gegebenenfalls ein Neuwagen sein? Diese Frage hat häufig besondere Relevanz, denn schließlich fährt man auf dem Kundenparkplatz vor und da ist es schon von Vorteil, wenn der Wagen ein gewisses Image mitbringt.

Wichtig ist auch zu klären, wie man das Fahrzeug nutzen und wie lange man es behalten möchte. Auch die Frage, ob man sich mit dem Thema Autokauf möglichst nur einmal beschäftigen möchte, um dann vielleicht jahrelang von dieser Thematik verschont zu sein, oder ob man sich sehr gern mit Autos beschäftigt, sollte geklärt werden. Ist man finanzstark genug, um ein Auto bar zu kaufen, oder ist ein Kredit notwendig? Und wo liegen eigentlich genau die Vorteile beim Leasen? Eine Menge Fragen, deren Beantwortung aber definitiv zu der gewünschten Antwort führen.

Leasing und die Steuer
Wenn man Leasingraten steuerlich absetzen möchte, dann muss man immer einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Wird man hier wirtschaftlicher Eigentümer des Gegenstandes? Dass das deutsche Steuerrecht nicht gerade unkompliziert ist, hatten wir bereits erwähnt.

Das Ganze beginnt bereits beim Leasingvertrag, hier ist darauf zu achten, dass die Formulierung eindeutig ist. Entscheidend für das Finanzamt ist nämlich, wer der wirtschaftliche Eigentümer des geleasten Gegenstandes ist. Bevor man also hier einen Leasingvertrag unterschreibt, kann es sehr hilfreich sein, zu dieser Thematik vorab den Steuerberater zu befragen.

Achtung, sehr wichtig:
Hier entscheidet in der Tat das Kleingedruckte. Wer die Leasingraten steuerlich absetzen möchte, muss unbedingt darauf achten, dass er selbst nicht der wirtschaftliche Eigentümer des geleasten Fahrzeuges ist. Weiterhin gehört das Fahrzeug dem Leasinggeber. Was das Fahrzeug anbelangt, so trägt er weiterhin das wirtschaftliche Risiko.

Nach Ablauf der Leasingzeit gibt man das Fahrzeug zurück, oder man kann es dann, falls gewünscht, auch kaufen. Doch entscheidend ist, dass solange der Leasingvertrag läuft, man selber nicht der Eigentümer ist. In dieser Konstellation kann man die Raten für das Leasingfahrzeug als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Zum besseren Verständnis hier ein kurzer Blick auf ein angemietetes Büro. Die hier anfallende Miete für die Büroräume gilt als Betriebsausgaben. Doch anders verhält es sich, wenn sich das Büro in einem Gebäude befindet, von dem man selber der Eigentürmer ist. Hier verhält es sich dann mit dem Absetzen der Mietkosten gleich ganz anders.

Wird das geleaste Firmenfahrzeug auch privat genutzt?
Auch die Frage rund um die private Nutzung spielt hier eine wichtige Rolle. Während es bei geleasten Maschinen oder Arbeitsmitteln natürlich nicht zu dieser Fragestellung kommt, sieht das bei der Nutzung eines Firmenfahrzeuges allerdings anders aus. Hier kann es sehr sinnvoll sein, ein Fahrtenbuch zu führen. Eine weitere Möglichkeit ist es, den geldwerten Vorteil, also 1% vom Neuwagenwert, zu versteuern.
Hier ist es wirklich sehr sinnvoll, sich vor dem Abschluss des Leasingvertrages umfänglich zu informieren, um auch wirklich die tatsächlichen Kosten und Möglichkeiten einschätzen zu können.

In jedem Fall gilt aber, dass für ein Fahrzeug, das sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, dem Finanzamt die entsprechenden Nutzungsanteile nachzuweisen sind. Der private Nutzungsanteil ist letztlich dafür entscheidend, ob man die komplette Leasingrate steuerlich absetzen kann oder eben nicht.
ub/dom

zurück zu den News       News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Unsere Highlights