PKW Steuerberechnung: Was ist neu ab 2021?
17 Dezember, 2020
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz hat sich geändert. Die PKW-Steuerberechnung ändert sich wie folgt:
Bisher galt bei der Besteuerung von Autos ein einheitlicher Steuersatz von 2,00 Euro je Gamm/Kilometer für die CO2-Werte oberhalb von 95 Gramm/Kilometer.
Ab Januar 2021 treten die neuen Regeln für die Kfz Steuer (Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c) in Kraft.
Betroffen von der neuen PKW-Steuerberechnung sind jedoch nur ab 01.01.2021 erstmals neu zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren.
Dabei richtet sich die Besteuerung stärker nach dem CO2-Ausstoß.
Zur Ermittlung des neuen CO2-bezogenen Steuerbetrags dient der 95 Gramm/Kilometer übersteigende Teil des CO2-Wertes.
Dieser ist in sechs CO2-Stufen aufgeteilt:
- über 95 bis 115 Gramm pro Kilometer: 2,00 Euro
- über 115 bis 135 Gramm pro Kilometer: 2,20 Euro
- über 135 bis 155 Gramm pro Kilometer: 2,50 Euro
- über 155 bis 175 Gramm pro Kilometer 2,90 Euro
- über 175 bis 195 Gramm pro Kilometer: 3,40 Euro
- über 195 Gramm pro Kilometer: 4,00 Euro
Die sich ergebenden Einzelbeträge der jeweiligen Stufen werden zusammengezählt und ergeben den gesamten Betrag des CO2-bezogenen Teils der Autosteuer.
ub/dom
Ab Januar 2021 treten die neuen Regeln für die Kfz Steuer (Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c) in Kraft.
Betroffen von der neuen PKW-Steuerberechnung sind jedoch nur ab 01.01.2021 erstmals neu zugelassene Autos mit Verbrennungsmotoren.
Dabei richtet sich die Besteuerung stärker nach dem CO2-Ausstoß.
Zur Ermittlung des neuen CO2-bezogenen Steuerbetrags dient der 95 Gramm/Kilometer übersteigende Teil des CO2-Wertes.
Dieser ist in sechs CO2-Stufen aufgeteilt:
- über 95 bis 115 Gramm pro Kilometer: 2,00 Euro
- über 115 bis 135 Gramm pro Kilometer: 2,20 Euro
- über 135 bis 155 Gramm pro Kilometer: 2,50 Euro
- über 155 bis 175 Gramm pro Kilometer 2,90 Euro
- über 175 bis 195 Gramm pro Kilometer: 3,40 Euro
- über 195 Gramm pro Kilometer: 4,00 Euro
Die sich ergebenden Einzelbeträge der jeweiligen Stufen werden zusammengezählt und ergeben den gesamten Betrag des CO2-bezogenen Teils der Autosteuer.
ub/dom
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.