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Zusatz-Führerschein B196: Autofahrer dürfen jetzt aufs Leichtkraftrad steigen

27 Oktober, 2020

Die Einführung des Zusatz-Führerscheins B196 hat offenbar einen Nerv getroffen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt


gestern meldet, haben allein ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Regelung rund 27.000 Autofahrer bis Ende Juni die Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder erworben. Dass dies auch praktische Anwendung findet, zeigen die drastisch gestiegenen Zulassungszahlen bei den 15ern. Die Leichtkrafträder legten gegenüber dem Vorjahreszeitraum bis Ende September um 67,1 Prozent, bei den Leichtkraftrollern waren es sogar 90,8 Prozent.

Die B196-Fahrerlaubnis können Autofahrer bekommen, die

- mindestens 25 Jahre alt und
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Pkw-Führerscheins sind.

Gefordert sind eine mehrstündige theoretische und praktische Schulung, eine abschließende Führerscheinprüfung ist nicht nötig.

Sie dürfen danach kleinere Motorräder und -roller mit bis zu 15 PS (11 kW) fahren, bei Elektro-Zweirädern auch mit kurzfristig mehr Spitzenleistung.

Auch in Relation zur Einwohnerzahl machten vor allem Menschen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen Gebrauch von der Möglichkeit. In Saarland war die Quote mit 82 Eintragungen pro 100.000 Einwohner am höchsten. registriert. In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen war das Interesse mit bis zu 45 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner weniger stark.
ampnet/jri

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