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Mietwagen nutzen und bei der Steuer angeben – so geht es

11 September, 2020

Ein Mietwagen ist gerade für Freiberufler und Selbstständige eine hilfreiche Sache, wenn sie kein eigenes


Auto besitzen oder auf Dienstreise vor Ort flexibel bleiben möchten. Interessant ist dabei die Frage, wie ein Mietwagen bei der Steuer gewertet wird und ob dieser hier abgesetzt werden kann.

Nutzung eines Mietwagens kann sinnvoll sein
Lässt sich der Mietwagen von der letzten Dienstreise eigentlich von der Steuer absetzen? Nicht immer haben Unternehmen oder Unternehmer Fahrzeuge dauerhaft zur Verfügung und gerade deshalb ist es interessant zu schauen, welche Optionen in Bezug auf die Steuer zur Verfügung stehen. Es ist tatsächlich möglich, die Kosten für den Mietwagen steuerlich geltend zu machen. Allerdings ist es hier wichtig, dass es sich um eine betriebliche Notwendigkeit gehandelt hat und der Mietwagen nicht nur ausgewählt wurde, um eine Spritztour zu machen. Wenn das Fahrzeug, das sonst immer zum Einsatz kommt, beispielsweise in der Werkstatt ist oder gar kein Fahrzeug zur Verfügung steht, kann ein Mietwagen eingesetzt werden.

Was ist bei der Nennung bei der Steuer zu beachten?
Um den Mietwagen absetzen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn die Kosten einen Betrag von 150 Euro überschreiten, ist immer die namentliche Nennung des Nutzers notwendig. Nur dann wird die Rechnung auch durch das Finanzamt angenommen. Interessant für den Kunden ist es zu wissen, dass nicht ausschließlich die Kosten für den Mietwagen abgesetzt werden können. Hier fallen auch noch weitere Gebühren an, die abgerechnet werden können. Die Winterreifengebühr sowie die Vollkaskoversicherung sind nur einige der Punkte, die hier anfallen können. Auch bei diesen ist es wichtig, dass sie auf der Rechnung vermerkt werden.

Reisekosten und Termine auch nachweisen können
Es kann notwendig sein, die Reise oder den Termin, für den das Fahrzeug gemietet wurde, nachzuweisen. In dem Fall ist es hilfreich, sich alle Daten zu merken und auch Nachweise aufzuheben, wie Parktickets oder Eintrittskarten. Eine Aufbewahrungsfrist für die Belege gilt für Selbstständige und Freiberufler ebenfalls. Generell ist zu empfehlen, bei der Auswahl des Mietwagens auch darauf zu achten, dass die Verhältnismäßigkeiten nicht aus den Augen verloren werden, um die Kosten auch absetzen zu können. ub/dom

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